Rechtsprechung
BGH, 30.03.1983 - 2 StR 32/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,12171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme eines Mordes wegen Verdeckung einer exibitionistischen Handlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme eines Mordes wegen Verdeckung einer exibitionistischen Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.08.1982 - 1 StR 371/82
Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaftigkeit - Revisibilität - Erfahrungssatz
Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 32/83
Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß es rechtsfehlerhaft wäre, wenn der Tatrichter sich bei der Beweiswürdigung nicht mit naheliegenden, seiner Überzeugung entgegenstehenden Deutungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteile vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82 - und vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 515/82). - BGH, 20.10.1982 - 2 StR 515/82
Abgrenzung gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 30.03.1983 - 2 StR 32/83
Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß es rechtsfehlerhaft wäre, wenn der Tatrichter sich bei der Beweiswürdigung nicht mit naheliegenden, seiner Überzeugung entgegenstehenden Deutungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteile vom 3. August 1982 - 1 StR 371/82 - und vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 515/82).
- BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14
Exhibitionistische Handlungen (Definition der exhibitionistischen Handlung: Ziel …
Ob dies der alleinige Zweck des Vorzeigens des Gliedes sein muss oder ob der Tatbestand auch erfüllt ist, wenn bei dem Täter ein Motivbündel vorliegt (so BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 32/83), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben. - BGH, 18.03.2021 - 4 StR 467/20
Exhibitionistische Handlungen (Voraussetzung eines durch das Vorzeigen des …
Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine exhibitionistische Handlung voraussetzt, dass der Täter in dem Vorzeigen des entblößten Gliedes einen hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinn erzielen will (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 424/14, NStZ 2015, 337; vom 30. März 1983 - 2 StR 32/83).