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   BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95   

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https://dejure.org/1995,4152
BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95 (https://dejure.org/1995,4152)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1995 - 2 StR 32/95 (https://dejure.org/1995,4152)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1995 - 2 StR 32/95 (https://dejure.org/1995,4152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1549
  • NJW-RR 1995, 655
  • MDR 1995, 897
  • WM 1995, 849
  • BB 1995, 895
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95
    Der neu entscheidende Tatrichter wird das Verhalten des Angeklagten gegebenenfalls auch unter dem Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323 c StGB zu würdigen haben (BGHSt 30, 391, 397 [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] m.w.N.; BGHR StGB § 323 c Unglücksfall 4).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95
    In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGH StV 1993, 468; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 5 und Beihilfe 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

    Auszug aus BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95
    Der neu entscheidende Tatrichter wird das Verhalten des Angeklagten gegebenenfalls auch unter dem Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323 c StGB zu würdigen haben (BGHSt 30, 391, 397 [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] m.w.N.; BGHR StGB § 323 c Unglücksfall 4).
  • BGH, 24.03.1993 - 2 StR 99/93

    Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95
    In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGH StV 1993, 468; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 5 und Beihilfe 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Gerade bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun sorgfältige und genaue Feststellungen notwendig, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass sich der Gehilfe dessen bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36; vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233; vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93; vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95; vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95 und vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

    Unbeschadet dessen bedarf es bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun - hier fehlender - sorgfältiger und genauer Feststellungen, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 m.w.N.), die wiederum auf entsprechende Anhaltspunkte gestützt werden müssen (BGH NStZ 1996, 563 f.).
  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06

    Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung; Rücktritt vom Versuch

    Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 18 m.w.N.).
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