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   BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03   

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https://dejure.org/2003,6758
BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03 (https://dejure.org/2003,6758)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2003 - 2 StR 320/03 (https://dejure.org/2003,6758)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2003 - 2 StR 320/03 (https://dejure.org/2003,6758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verneinung der Voraussetzungen des § 31 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Aufklärungshilfe bei Widerruf der entsprechenden Aussage durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorname nicht strafmildernd

Papierfundstellen

  • StV 2004, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03
    Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG können auch dann erfüllt sein, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01: LS in NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6) oder seine Angaben in der Hauptverhandlung widerruft (vgl. u.a. BGH StV 1992, 421; BGH BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16 und 20).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Aufklärungshilfe bei wechselndem Aussageverhalten,

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03
    Entscheidend ist allein, daß der Aufklärungsgehilfe durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß die Offenbarung zu ei nem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 19. November 1993 - 2 StR 559/93 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03
    Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG können auch dann erfüllt sein, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01: LS in NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6) oder seine Angaben in der Hauptverhandlung widerruft (vgl. u.a. BGH StV 1992, 421; BGH BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16 und 20).
  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03
    Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG können auch dann erfüllt sein, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01: LS in NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6) oder seine Angaben in der Hauptverhandlung widerruft (vgl. u.a. BGH StV 1992, 421; BGH BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16 und 20).
  • BGH, 26.11.1991 - 5 StR 561/91

    Widerruf der Aussage - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Strafmilderung -

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03
    Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG können auch dann erfüllt sein, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01: LS in NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6) oder seine Angaben in der Hauptverhandlung widerruft (vgl. u.a. BGH StV 1992, 421; BGH BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16 und 20).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 22/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fakultative Strafmilderung)

    Der Umstand, dass die Angeklagte im Rahmen der Wahllichtbildvorlage - nachdem sie zuvor geständig war - bestritten hat, von den Drogen gewusst zu haben, ändert an dem bereits eingetretenen Aufklärungserfolg ebenso wenig etwas (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2009 - 2 StR 253/09; vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619; Beschluss vom 31. März 2015 ? 3 StR 21/15) wie ihr prozessuales Verhalten in der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Hauptverhandlung, in der sie ihre Tatbeteiligung zunächst bestritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 320/03; Weber, aaO § 31 Rn. 60, 62 mwN).
  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
    Hinzu kommt, dass er im Rahmen der Hauptverhandlung genau diesen Umstand wieder in Abrede stellte; ein solcher Widerruf von im Ermittlungsverfahren getätigten, belastenden Angaben zu späterer Zeit lässt zwar - sofern wie hier der Aufklärungserfolg hierdurch nicht völlig zunichte gemacht wird - nicht bereits das Vorliegen der Voraussetzungen der Kronzeugenregelung entfallen (vgl. BGH StV 2004, 605), kann jedoch bei der Ermessensausübung berücksichtigt werden.
  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 305/15

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten

    Entscheidend ist allein, dass der Aufklärungsgehilfe durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Offenbarung zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (Senat, Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 320/03, StV 2004, 605).
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