Rechtsprechung
BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB; § 213 StGB
Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Strafzumessung (Schweigen des Angeklagten; nemo tenetur; Schweigerecht; Zweifelssatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der tatrichterlichen Beweiswürdigung - Eigenverantwortliche Prüfung des Tatrichters ohne Bindung an Beweisregeln hinsichtlich der Überwindung möglicher Zweifel - Überzeugung des Gerichts von den festgestellten Tatsachen - Bestreiten der Tat als ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
In dubio pro reo bei die Tatbegehung bestreitendem Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 166
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89
Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02
Deshalb ist in solchen Fällen von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1 m.w.N.). - BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02
Allein dem Tatrichter ist die Aufgabe übertragen, ohne Bindung an Beweisregeln eigenverantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Geschehen überzeugen kann (BGHSt 10, 208, 209). - BGH, 09.05.2001 - 2 StR 123/01
Heimtücke beim Mord (feindselige Willensrichtung; Motivbündel; Pseudoaltruismus; …
Auszug aus BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02
Der Zweifelssatz bedeutet jedoch nicht, daß das Gericht von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muß, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; BGH StV 2001, 666 f.).
- BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08
Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden
Der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann auszugehen ist, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (std. Rspr., vgl. BGH StV 2001, 666, 667; NStZ-RR 2003, 166, 168). - BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04
Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter …
Er bedeutet nicht, daß von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann auszugehen ist, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr. - vgl. nur BGH StV 2001, 666, 667; NStZ-RR 2003, 166, 168). - BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08
Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch …
Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten sind vielmehr nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter hierfür reale Anknüpfungspunkte hat (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 166, 168;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 3d A 1608/11
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Begehung eines …
vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04 -, juris, StraFo 2005, 297, StV 2005, 421 unter Bezugnahme auf Urteile vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01 -, NStZ 2001, 609 und vom 5. Februar 2003 - 2 StR 321/02 -, NStZ-RR 2003, 166. - VG Düsseldorf, 01.06.2011 - 31 K 8337/09 vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04 -, juris, StraFo 2005, 297, StV 2005, 421unter Bezugnahme auf Urteile vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01 -, NStZ 2001, 609 und vom 5. Februar 2003 - 2 StR 321/02 -, NStZ-RR 2003, 166.
- BGH, 09.09.2003 - 3 StR 283/03
Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; Nachteil infolge des Bestreitens des …
Vielmehr ist in einem solchen Fall von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (…vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 7; BGH NStZ-RR 2003, 166, 168). - OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09
Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr
Der Zweifelssatz bedeutet nämlich nicht, dass stets von einer dem Angeklagten (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auszugehen ist, auch dann, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (std. Rspr., vgl. BGH StV 2001, 666 ; BGH NStZ-RR 2003, 166 ).