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   BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03 (1)   

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https://dejure.org/2003,13146
BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03 (1) (https://dejure.org/2003,13146)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2003 - 2 StR 322/03 (1) (https://dejure.org/2003,13146)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2003 - 2 StR 322/03 (1) (https://dejure.org/2003,13146)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 63/01

    Unzulässiger Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Nebenklage

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03
    Ein Wechsel in der Person des Beistandes könnte in entsprechender Anwendung des § 143 StPO nur durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistandes in Betracht kommen (BGH, Beschluß vom 15. März 2001 - 3 StR 63/01 -).
  • BGH, 07.05.2003 - 2 StR 88/03

    Fortwirkende Beistandsbestellung (Erstreckung auf die Revisionsinstanz)

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03
    Die Beistandsbestellung durch das erstinstanzliche Gericht wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Beistand 2 und 3; Senatsbeschluß vom 7. Mai 2003 - 2 StR 88/03 -).
  • BGH, 06.02.2009 - 2 StR 554/08

    Fortwirkende Bestellung eines Beistands der Nebenklägerin

    Ein Wechsel in der Person des Beistandes könnte in entsprechender Anwendung des § 143 StPO nur durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistandes in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2001 - 3 StR 63/01 - und vom 24. September 2003 - 2 StR 322/03 -).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 548/08

    Beistandsbestellung für die Nebenklage (Fortwirkung für das Revisionsverfahren);

    Ein Wechsel in der Person des Beistands könnte in entsprechender Anwendung des § 143 StPO nur durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistands in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 63/01 - und vom 24. September 2003 - 2 StR 322/03).
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BGH, Entscheidung vom 24.09.2003 - 2 StR 322/03 (https://dejure.org/2003,55009)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2003 - 2 StR 322/03 (https://dejure.org/2003,55009)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 63/01

    Unzulässiger Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Nebenklage

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03
    Ein Wechsel in der Person des Beistandes könnte in entsprechender Anwendung des § 143 StPO nur durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistandes in Betracht kommen (BGH, Beschluß vom 15. März 2001 - 3 StR 63/01 -).
  • BGH, 07.05.2003 - 2 StR 88/03

    Fortwirkende Beistandsbestellung (Erstreckung auf die Revisionsinstanz)

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03
    Die Beistandsbestellung durch das erstinstanzliche Gericht wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Beistand 2 und 3; Senatsbeschluß vom 7. Mai 2003 - 2 StR 88/03 -).
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