Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.09.2001

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5502
BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01 (1) (https://dejure.org/2001,5502)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2 StR 323/01 (1) (https://dejure.org/2001,5502)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 StR 323/01 (1) (https://dejure.org/2001,5502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 300 StPO; § 397a Abs. 1 StPO
    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässigkeit der Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung, Ziel)

  • openjur.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01
    Damit hat die Nebenklägerin nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung angreift, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 13.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01
    Damit hat die Nebenklägerin nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung angreift, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 09.08.2002 - 2 StR 256/02

    Begründung der Revision des Nebenklägers; Verwerfung der Revision als unzulässig

    Eine Beschwer im Schuldspruch ist nicht ohne weiteres ersichtlich (s. nur BGH, Beschl. v. 09. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und Beschl. v. 12. September 2001 - 2 StR 323/01)".
  • BGH, 26.03.2003 - 2 StR 35/03

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung; Klarstellung)

    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages, der deutlich macht, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5 sowie die Beschlüsse des Senats vom 9. August 2002 - 2 StR 256/02 - und vom 12. September 2001 - 2 StR 323/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,48230
BGH, 12.09.2001 - 2 StR 323/01 (https://dejure.org/2001,48230)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2 StR 323/01 (https://dejure.org/2001,48230)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 StR 323/01 (https://dejure.org/2001,48230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,48230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht