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BGH, 06.10.2003 - 2 StR 323/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Wegfall einer Einzelstrafe nach Einstellung des Verfahrens
- Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelstrafen ; Abänderung eines Schuldauspruchs und Strafausspruchs aufgrund einer begründeten Revision
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Strafe bei Wegfall einer Einzelstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 06.12.2001 - 800 Js 29007/01
- BGH, 06.10.2003 - 2 StR 323/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; …
Auszug aus BGH, 06.10.2003 - 2 StR 323/03
Das Rechtsmittel hat insoweit Erfolg, als der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts Fall II. 3 der Urteilsgründe - Bestellung von 20 g Kokain am 8. Mai 2002 - nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 - einstellt.