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   BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78   

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BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    1. Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem. 2. Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO § 264, § 343 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 119
  • NJW 1979, 54
  • MDR 1978, 1039
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Der Senat hält es nicht für angängig, für den hier gegebenen Fall der Teilrechtskraft im Rahmen einer einheitlichen Tat im Sinne des Verfahrensrechts (§ 264 StPO), in dem nach den Feststellungen des ersten Tatrichters eine Begrenzung des Rechtsmittels auf eine von zwei selbständigen Taten und Verurteilungen im Sinne des § 52 StGB statthaft war (BGHSt 24, 185), etwas anderes gelten zu lassen.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Daran fehlt es, wenn über die Tat noch nicht abschließend entschieden worden und das Gericht seiner Kognitionspflicht noch nicht umfassend nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78, BGHSt 28, 119, 121).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Das Verbot des Art. 103 Abs. 3 GG setzt ein vollständig abgeschlossenes Verfahren voraus und greift nicht ein, wenn über den Vorwurf noch nicht abschließend sachlich entschieden worden ist (BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54 unter I.).

    Soweit auch bei horizontal beschränkter oder - innerhalb derselben Tat im prozessualen Sinne - vertikal beschränkter Anfechtung von einer Teilrechtskraft die Rede ist, handelt es sich der Sache nach nicht um eine Rechtskraft im üblichen Sinne, sondern nur um eine Bindung an die unangefochten gebliebenen Feststellungen im nachfolgenden Verfahren (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGH NJW 1980, 1807; Gössel, a.a.O.; Brunner, a.a.O., Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Die Vorschrift soll den Bürger davor schützen, daß er wegen einer bestimmten Tat, derentwegen er schon strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist, nochmals in einem neuen Verfahren verfolgt wird (BGHSt 28, 119, 121) [BGH 30.08.1978 - 2 StR 323/78].
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Er darf diese zwar noch ergänzen, die ergänzenden Feststellungen dürfen den bindend gewordenen jedoch nicht widersprechen (BGHSt 7, 283, 287; 10, 71; 24, 274 f; 28, 119, 121; 29, 359, 366).

    Vielmehr unterliegen auch solche Abweichungen, durch die nur der Schuldumfang betroffen, die rechtliche Beurteilung aber nicht in Frage gestellt wird, dem Widerspruchsverbot (BGHSt 28, 119, 121).

    Zum anderen nehmen aber auch jene Teile der Sachverhaltsdarstellung als den Schuldspruch tragend an der Bindungswirkung teil, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (BGHSt 24, 274 f.; 28, 119, 121; Meyer LR RdNr. 29 zu § 353 StPO; vgl. auch Bruns, Teilrechtskraft und innerprozessuale Bindungswirkung des Strafurteils, 1961, S. 86 ff), zum Beispiel die Umstände schildern, die der Tatausführung das entscheidende Gepräge gegeben haben.

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Der Verbrauch der Strafklage mit der Sperrwirkung, daß eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen derselben Tat unzulässig ist (Art. 103 Abs. 3 GG), kann nur durch eine richterliche, nicht jedoch durch eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung oder eine wie auch immer geartete "Zusage" der Staatsanwaltschaft eintreten (vgl. BGHSt 28, 119, 121; 29, 288, 292).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Vielmehr unterliegen auch solche Abweichungen, durch die nur der Schuldumfang betroffen, die rechtliche Beurteilung aber nicht in Frage gestellt wird, dem Widerspruchsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78, BGHSt 28, 119, 121).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Die Bindungswirkung erstreckt sich darüber hinaus aber auch auf Tatsachen, die (nur) den Schuldumfang betreffen (BGHSt 28, 119 [121]; BGHSt 30, 340 [343] = NJW 1982, 1295; SenE v. 10.02.1989 - Ss 41-42/89 - = OLGSt § 318 StPO Nr. 7 = NStZ 1989, 339; SenE v. 28.12.2000 - Ss 536/00 - = VRS 100, 64 [66 f.]; SenE v. 16.07.2004 - Ss 301/04 -).

    Von ihm getroffene Feststellungen zum Schuldumfang dürfen zu den diesbezüglichen Feststellungen des Erstgerichts nicht in Widerspruch stehen (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGHSt 30, 340 = NJW 1982, 1295; BGH, NStZ-RR 1996, 203, 204; Senat, NStZ-RR 1996, 309, 310, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01

    Wird in strafprozessualer Revisionsentscheidung die Sache nur im Strafausspruch

    Der aufrechterhaltene Schuldspruch erwächst in Teilrechtskraft und kann im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nicht mehr auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden (vgl. BGHSt 7, 283 ; 28, 119 ; 30, 340 ).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

    Dieser Freispruch hat schon deshalb weder eine Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils noch eine Bindungswirkung im Sinne der Teilrechtskraft (vgl. BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]/188; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 296 Rdn. 37 und § 318 Rdn. 25 bis 32) hervorrufen können, weil er nicht bestehen geblieben ist: Der Senat hat, wie dargelegt, in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1979 das Urteil des Schwurgerichts vom 13. Dezember 1978 in vollem Umfange mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

    Im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens treten Rechtskraftwirkungen im Sinne des Strafklageverbrauchs nicht ein, wenn eine tatrichterliche Entscheidung, die eine Tat im Sinne des prozessualen Rechts (§ 264 StPO) zum Gegenstand hat, nur teilweise angefochten wird oder - wie bei Teilfreispruch - vom Angeklagten nur teilweise angefochten werden kann (BGHSt 24, 185, 187 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 28, 119, 121; Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn. 41 und 42).

  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Unter diesen Umständen besteht - anders wäre es bei einer einheitlichen prozessualen Tat (BGHSt 24, 185 = JR 1972, 203 m. Anm. Meyer; BGHSt 28, 119, 121 = JR 1979, 299 m. Anm. Grünwald) - für den neuen Tatrichter keine Bindung an die Tatsachenfeststellungen, die dem nicht aufgehobenen Urteilsteil zugrunde liegen (vgl. Hanack aaO § 344 Rdn. 22, § 353 Rdn. 27; Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 19; Wohlers aaO § 353 Rdn. 25 f; Frisch in SK-StPO vor § 296 Rdn. 287 ff).
  • OLG Köln, 20.07.2021 - 1 RVs 123/21

    Strafklageverbrauch bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Unfallflucht wegen

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 163/82

    Rechtswirkungen der Aufhebung des Strafausspruchs und Auswirkungen auf die

  • OLG Hamburg, 09.02.2005 - II-10/05

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur

  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

  • OLG Rostock, 22.12.2015 - 21 Ss OWi 198/15

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Bindungswirkung von tatrichterlichen

  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 461/85

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01

    Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95

    Strafausspruch - Getroffene Feststellungen zum Schuldumfang - Widerspruch -

  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 495/96

    Vorliegen eines Verfahrenhindernisses wegen Verbindung von Verfahren die

  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96

    Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen

  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

  • KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11

    Doppelrelevante Tatsachen

  • LG Heidelberg, 12.05.2009 - 9 Ns 22 Js 2024/09
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1983 - 2 Ss 477/83
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf

  • BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78

    Umfang der Bindungswirkung der Festellungen des Tatrichters zum Schuldspruch

  • OLG Köln, 19.08.1980 - 1 Ss 538/80
  • OLG Hamm, 18.07.2000 - 1 Ss 604/00

    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sachlage, Ausländer,

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