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   BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88   

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BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88 (https://dejure.org/1988,1186)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1988 - 2 StR 324/88 (https://dejure.org/1988,1186)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1988 - 2 StR 324/88 (https://dejure.org/1988,1186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrügerische Erlangung von Leistungen aus der Kraftfahrtversicherung - Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Unzutreffende Annahme einer Verfahrensvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 265
    Begriff der betrügerischen Absicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 325
  • NJW 1989, 595
  • MDR 1988, 1068
  • NStZ 1989, 23 (Ls.)
  • StV 1989, 300
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1974 - 5 StR 602/73

    Versicherungsbetrug - Absicht - Angeblicher Diebstahlschaden - Feuer- oder

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Entsprechend der klaren Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift ist (in ihrem hier interessierenden Teil) nur die Vorbereitungshandlung mit Strafe bedroht, die der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eben dieser Versicherung dienen soll (vgl. RGSt 69, 2; BGHSt 11, 398, 400; BGHSt 32, 137, 138 = JR 1984, 433 m.Anm. Keller; Meurer JuS 1985, 443, 444 f.; Ranft Jura 1985, 393, 396); dabei macht es keinen Unterschied, ob Gegenstand des Vertrags allein die Feuerversicherung ist, oder ob er, wie z.B. bei der Fahrzeugversicherung üblich, als verbundene Versicherung auch andere Risiken abdeckt (vgl. BGHSt 25, 261 = NJW 1974, 568 = JR 1975, 71 m. Anm. F. Chr. Schroeder; BGH StV 1983, 504 m.w.N.; OLG Düsseldorf wistra 1982, 116).

    Dieser Auffassung steht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen: Nach den Feststellungen, die dem Urteil des 5. Strafsenats BGHSt 25, 261 und dem Beschluß des 4. Strafsenats StV 1983, 504 zugrunde lagen, hatte der Täter, (wie nicht auszuschließen war), nur die Absicht, die Diebstahlsversicherung in Anspruch zu nehmen.

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 483/83

    Vorliegen einer Handlungseinheit oder einer Mehrheit von Handlungen -

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Entsprechend der klaren Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift ist (in ihrem hier interessierenden Teil) nur die Vorbereitungshandlung mit Strafe bedroht, die der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eben dieser Versicherung dienen soll (vgl. RGSt 69, 2; BGHSt 11, 398, 400; BGHSt 32, 137, 138 = JR 1984, 433 m.Anm. Keller; Meurer JuS 1985, 443, 444 f.; Ranft Jura 1985, 393, 396); dabei macht es keinen Unterschied, ob Gegenstand des Vertrags allein die Feuerversicherung ist, oder ob er, wie z.B. bei der Fahrzeugversicherung üblich, als verbundene Versicherung auch andere Risiken abdeckt (vgl. BGHSt 25, 261 = NJW 1974, 568 = JR 1975, 71 m. Anm. F. Chr. Schroeder; BGH StV 1983, 504 m.w.N.; OLG Düsseldorf wistra 1982, 116).

    Dieser Auffassung steht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen: Nach den Feststellungen, die dem Urteil des 5. Strafsenats BGHSt 25, 261 und dem Beschluß des 4. Strafsenats StV 1983, 504 zugrunde lagen, hatte der Täter, (wie nicht auszuschließen war), nur die Absicht, die Diebstahlsversicherung in Anspruch zu nehmen.

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Das Erfordernis der Absicht setzt nicht voraus, daß der Täter den Eintritt der in der Vorschrift bezeichneten Folge als sicher annimmt; sofern er die Folge anstrebt, genügt es, wenn er ihren Eintritt für möglich hält (BGHSt 18, 246, 248; 21, 283, 284; BGH NJW 1981, 2204; Cramer in Schönke/Schröder 23. Aufl. StGB § 15; Lackner in LK 10. Aufl. StGB § 263 Rdn. 261, 263; ders., StGB 17. Aufl. § 15 Anm. II 3 a aa; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 15 Rdn. 6).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Das Erfordernis der Absicht setzt nicht voraus, daß der Täter den Eintritt der in der Vorschrift bezeichneten Folge als sicher annimmt; sofern er die Folge anstrebt, genügt es, wenn er ihren Eintritt für möglich hält (BGHSt 18, 246, 248; 21, 283, 284; BGH NJW 1981, 2204; Cramer in Schönke/Schröder 23. Aufl. StGB § 15; Lackner in LK 10. Aufl. StGB § 263 Rdn. 261, 263; ders., StGB 17. Aufl. § 15 Anm. II 3 a aa; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 15 Rdn. 6).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Entsprechend der klaren Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift ist (in ihrem hier interessierenden Teil) nur die Vorbereitungshandlung mit Strafe bedroht, die der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eben dieser Versicherung dienen soll (vgl. RGSt 69, 2; BGHSt 11, 398, 400; BGHSt 32, 137, 138 = JR 1984, 433 m.Anm. Keller; Meurer JuS 1985, 443, 444 f.; Ranft Jura 1985, 393, 396); dabei macht es keinen Unterschied, ob Gegenstand des Vertrags allein die Feuerversicherung ist, oder ob er, wie z.B. bei der Fahrzeugversicherung üblich, als verbundene Versicherung auch andere Risiken abdeckt (vgl. BGHSt 25, 261 = NJW 1974, 568 = JR 1975, 71 m. Anm. F. Chr. Schroeder; BGH StV 1983, 504 m.w.N.; OLG Düsseldorf wistra 1982, 116).
  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 135/58
    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Entsprechend der klaren Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift ist (in ihrem hier interessierenden Teil) nur die Vorbereitungshandlung mit Strafe bedroht, die der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eben dieser Versicherung dienen soll (vgl. RGSt 69, 2; BGHSt 11, 398, 400; BGHSt 32, 137, 138 = JR 1984, 433 m.Anm. Keller; Meurer JuS 1985, 443, 444 f.; Ranft Jura 1985, 393, 396); dabei macht es keinen Unterschied, ob Gegenstand des Vertrags allein die Feuerversicherung ist, oder ob er, wie z.B. bei der Fahrzeugversicherung üblich, als verbundene Versicherung auch andere Risiken abdeckt (vgl. BGHSt 25, 261 = NJW 1974, 568 = JR 1975, 71 m. Anm. F. Chr. Schroeder; BGH StV 1983, 504 m.w.N.; OLG Düsseldorf wistra 1982, 116).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Insoweit war Einstellung des Verfahrens geboten (vgl. - für einen Teilfreispruch - BGH NJW 1984, 501), die der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt hat.
  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88
    Insoweit wirkt es gemäß § 357 StPO auch zugunsten des Angeklagten Sch. (hinsichtlich des in der unzutreffenden Annahme einer Verfahrensvoraussetzung liegenden Rechtsfehlers - unten II - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09

    Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des

    (1) In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass - ungeachtet seines Haupt- bzw. Endziels - vom Täter verfolgte Zwischenziele eine tatbestandsrelevante Absicht ausmachen können, sofern es ihm auf deren Erreichung ankommt (BGHSt 18, 246, 252 f.; 35, 325, 326 f.; Cramer/SternbergLieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 15 Rdn. 66 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Ohne die Frage der Gewährleistung des gesetzlichen Richters jeweils zu vertiefen, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der unmittelbar von § 354 Abs. 1 StPO geregelten Fälle jeweils für den Einzelfall entschieden, ob eine Zurückverweisung bei Wegfall einer Einzelstrafe erforderlich sei (so: BGH, Beschluss vom 24. August 1988 - 2 StR 324/88 - in BGHSt 35, 325, nicht vollständig veröffentlicht; BGH, Beschluss vom 9. November 1989 - 4 StR 491/89 - BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01 - veröffentlicht, in: BGH-Nack; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 4; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 2 und 7; BGHR StGB § 178 Strafzumessung 1) oder ob ausgeschlossen werden könne, dass der Tatrichter eine andere als die vom Revisionsgericht ins Auge gefasste Rechtsfolge verhängt hätte und daher das Revisionsgericht selbst diese Rechtsfolge festsetzen könne (BGH, NStZ-RR 2002, S. 103; BGH, wistra 1999, S. 28; BGH, Beschluss vom 8. August 2002 - 4 StR 250/02 - BGH, Beschluss vom 13. September 2002 - 1 StR 316/02 -).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

    bb) § 265 StGB a.F. setzt jedoch voraus, daß Sachen, die - zumindest auch - gegen Feuersgefahr versichert sind (vgl. BGHSt 35, 325, 326/327; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 6.), in betrügerischer Absicht in Brand gesetzt werden.

    Hierbei ist es erforderlich, daß zwischen der erstrebten Versicherungsleistung und dem durch § 265 StGB a.F. erfaßten Versicherungsrisiko "Deckungsgleichheit" (vgl. Lenckner a.a.O. § 265 Rdn. 13) besteht, d.h. der Täter muß bei der Inbrandsetzung einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache die Absicht haben, durch Täuschung über die Ursache des Brandes Leistung gerade aus der Brandversicherung zu erhalten (BGHSt 32, 137, 138; 35, 325, 326).

  • KG, 09.10.2008 - 3 Ws 139/08

    Embryonenschutzgesetz: Strafbarkeit von Präimplantationsdiagnostik

    Der rechtlich relevante Erfolg kann auch ein Zwischenziel sein, sofern es dem Täter auch auf dieses ankommt, mag er auch ein anderes Haupt- oder Endziel verfolgen (vgl. BGHSt 18, 246; 35, 325).
  • FG Köln, 16.08.2000 - 11 K 4199/96

    Pensionsrückstellung - Dienstbeginn des GmbH-Geschäftsführers bei Umwandlung

    Insofern treffe es nicht zu, daß ein Geschäftsführer immer nur bei der GmbH und nicht bei der KG angestellt werden könne (vgl. auch BGH-Urteil vom 25.6.1979 II ZR 219/78, NJW 1989, 595 ).
  • LAG Hamm, 12.03.1997 - 2 Sa 2187/96

    Abführung der gepfändeten Lohnansprüche für den geschiedenen Ehepartner;

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