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   BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17   

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BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17 (https://dejure.org/2017,39998)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2017 - 2 StR 327/17 (https://dejure.org/2017,39998)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17 (https://dejure.org/2017,39998)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 203 Abs. 1 StPO; § 76 Abs. 1 GVG; § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 2 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung auch bei Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung); schwere räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Drogen als Vermögenstatbestand; Kennzeichnung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 76 Abs 1 Halbs 1 GVG, § 203 StPO, § 260 Abs 4 S 1 StPO, § 250 Abs 1 StGB
    Revision in Strafsachen: Notwendige Besetzung der Strafkammer bei Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung; Erfordernis der Kenntlichmachung der Qualifikation im Rahmen der Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in der Urteilsformel

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 154 Abs. 2 StPO, § 76 Abs. 1, 1. Halbs. GVG, § 203 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, §§ 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 1. Var. StGB, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 250 Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 265 Abs. 1 StPO, § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 64 StGB, § 7 Abs. 1, 2. Var. JGG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer; Bestimmung des Prozessgegenstands und Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts; Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Mittäterschaftliche Begehung der gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Notwendige Besetzung der Strafkammer bei Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung; Erfordernis der Kenntlichmachung der Qualifikation im Rahmen der Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in der Urteilsformel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer; Bestimmung des Prozessgegenstands und Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts; Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Mittäterschaftliche Begehung der gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eröffnung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Eröffnungsbeschluss muss auch in der Hauptverhandlung ohne Schöffen gefasst werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 382
  • StV 2018, 776
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17
    Auch dann, wenn eine zunächst unterbliebene Eröffnungsentscheidung erst in der Hauptverhandlung nachgeholt werden soll, muss die Strafkammer in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung entscheiden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14, BGHSt 60, 248, 250 mwN).

    Der Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer, der nur von zwei statt von drei Berufsrichtern unter Mitwirkung der Schöffen gefasst wurde, ist daher unwirksam (Senat, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14, aaO).

  • BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15

    Räuberische Erpressung (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17
    Wer unter Einsatz einer Waffe einen anderen mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig (vgl. Senat, Urteil vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15, juris Rn. 20; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17
    Wer unter Einsatz einer Waffe einen anderen mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig (vgl. Senat, Urteil vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15, juris Rn. 20; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17
    Wer unter Einsatz einer Waffe einen anderen mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig (vgl. Senat, Urteil vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15, juris Rn. 20; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17
    Denn aufgrund der mittäterschaftlichen Begehung werden die sich ergänzenden Tatbeiträge wechselseitig als jeweils eigene Handlung den Mittätern zugerechnet (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 192 mwN; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 25 Rn. 24).
  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17
    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO verlangt dabei die Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel, bei welcher der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377 mwN).
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17
    Mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses, der den Prozessgegenstand bestimmt und die Zuständigkeit des Gerichts festlegt, fehlt eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Ein Absehen von der Einbeziehung, ohne dass sich die Urteilsgründe zu der gebotenen Prüfung verhalten, begründet einen Rechtsfehler (s. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590; vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3, 5; vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, juris Rn. 19).
  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 306/22

    Erpressung (Versuch; Konkurrenzen: weitere unter Drohung mit dem Messer

    Hierbei korrigiert der Senat - ohne durch das Verschlechterungsverbot gehindert zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20, NStZ-RR 2020, 357 mwN) - bereits auf die Revision des Angeklagten zugleich die rechtliche Bezeichnung der Straftat nach § 255, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, juris Rn. 14 mwN) sowie die Reihenfolge der in der Urteilsformel aufgezählten tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände (vgl. Maier in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 260 Rn. 250).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 31/18

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Eröffnungsentscheidung in

    Der Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer, der nur von zwei statt von drei Berufsrichtern unter Mitwirkung der Schöffen gefasst wurde, ist daher unwirksam (Senat, Beschluss vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, StraFo 2017, 509, 510; Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14, aaO).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18

    Schwerer Raub (Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel)

    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO verlangt die Kennzeichnung der Qualifikation nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel, bei welcher der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, StraFo 2017, 509, 510; vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377).
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