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   BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95   

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https://dejure.org/1995,4287
BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95 (https://dejure.org/1995,4287)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - 2 StR 329/95 (https://dejure.org/1995,4287)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - 2 StR 329/95 (https://dejure.org/1995,4287)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95
    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (BGHSt 34, 124, 126 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

    Auszug aus BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95
    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (BGHSt 34, 124, 126 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Eigennützig handelt, wer von einem Streben nach Gewinn geleitet wird oder wer sich einen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124; Beschlüsse vom 11. August 1995 - 2 StR 329/95; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 507/22, NStZ-RR 2023, 210 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 2 StR 199/23, juris Rn. 11; Patzak/Volkmer/Patricius-Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 342).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Der Angeklagte hätte eigennützig gehandelt, falls er seine Tatbeiträge auch geleistet hätte, weil er sich einen persönlichen Vorteil versprochen hat, durch den er materiell besser gestellt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 126; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 48).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Eigennützig ist eine Tätigkeit nach der Rechtsprechung, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wird (BGHSt 34, 124, 126; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 48).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des

    Die Tilgung von Schulden im Zuge des Umgangs mit Betäubungsmitteln stellt eine Eigennützigkeit in diesem Sinne dar (BGH, Beschluss vom 11. August 1995 - 2 StR 329/95).
  • BGH, 01.06.2006 - 1 StR 32/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: kein

    Bei dem hohen Stellenwert, den der Angeklagte dem Familienfrieden beimisst, sind besondere Umstände gegeben, die für die Annahme von Eigennutz ausreichen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 48).
  • BGH, 09.05.2001 - 5 StR 118/01

    Täterschaftlicher Handel bei versuchter Unterstützung eines Drogenkuriers

    Entgegen der rechtlichen Wertung des Landgerichts hat sich der Mitangeklagte L , dessen Verurteilung rechtskräftig ist, nicht der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sondern des täterschaftlichen Handeltreibens schuldig gemacht, indem er aus eigennützigen Motiven (vgl. dazu BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtmG - Handeltreiben 48 m.w.N.) - vergeblich - versucht hat, einen Drogenkurier aus dem Zollbereich des Hamburger Hafens zu einem Hotel zu bringen.
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