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   BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52   

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BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,400)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1952 - 2 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,400)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zum Atypischen Kausalverlauf

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Zum atypischen Kausalverlauf

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 62
  • NJW 1952, 1184
  • MDR 1952, 693
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.01.1922 - 648/21

    1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52
    Diesen Grundsatz hat jedoch die Rechtsprechung in einer Beziehung eingeschränkt: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt für einen Geschehensablauf, der so sehr ausserhalb aller Lebenserfahrung liegt, dass der Täter auch bei der nach den Umständen dieses Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihm zu rechnen braucht (RGSt 56, 343, 346; 73, 370, 372).
  • RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39

    Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und

    Auszug aus BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52
    Diesen Grundsatz hat jedoch die Rechtsprechung in einer Beziehung eingeschränkt: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt für einen Geschehensablauf, der so sehr ausserhalb aller Lebenserfahrung liegt, dass der Täter auch bei der nach den Umständen dieses Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihm zu rechnen braucht (RGSt 56, 343, 346; 73, 370, 372).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt aber für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, dass der Täter auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihnen zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, aaO, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, aaO, NJW 1992, 1708, 1709; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, aaO, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, aaO, BGHSt 12, 75, 78; Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, BGHSt 3, 62, 63 f.).

    Eingetretene Folgen können außerhalb der Lebenserfahrung liegen, wenn sich in den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg bewusste oder unbewusste Handlungen dritter Personen einschalten (vgl. Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, aaO, BGHSt 3, 62, 63 f.).

  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    aa) Sie lassen schon eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, ob der Angeklagte - wie dies zur Begründung des Schuldvorwurfs bei einem Fahrlässigkeitsdelikt erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 62, 64; 12, 75, 78; Lackner StGB 20. Aufl. § 15 Rdn. 49 m.w.N.) - nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage war, die objektive Sorgfaltspflichtverletzung zu vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorauszusehen.
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Das Landgericht hätte prüfen müssen, ob die Angeklagten auf Grund der ihnen bekannten Tatsachen den Tod der Anruferin im Ergebnis vorhersehen konnten, ob mit dem zum Tode führenden Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung zu rechnen war (vgl. BGHSt 3, 62; 12, 75) und ob der Eintritt dieses Erfolges bei pflichtgemäßem Handeln verhindert worden wäre.
  • OLG Stuttgart, 21.11.1996 - 1 Ws 166/96

    Voraussetzungen einer fahrlässigen Tötung; Verantwortlichkeit für zurückgelassene

    Zwar braucht der eingetretene Erfolg nur im Ergebnis, nicht auch in seinem konkreten Ablauf vorauszusehen gewesen sein; die strafrechtliche Verantwortung entfällt aber für Ereignisse, die so sehr außerhalb aller Lebenserfahrung liegen, daß sie der Verantwortliche auch bei der gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zuzumutenden Sorgfalt nicht zu erwarten brauchte; soweit für den Erfolgseintritt das schuldhafte Verhalten eines Dritten als Zwischenglied mitursächlich ist, kommt es darauf an, ob die Möglichkeit dieses Verhaltens so sehr außerhalb der Lebenserfahrung gelegen hat, daß der Verantwortliche sie nicht zu beachten brauchte (vgl. BGHSt 3, 62; RGSt 73, 370).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Fällt er so sehr aus diesem Berich, daß ihn der Täter nach den Umständen des Falles und der ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht zu berücksichtigen braucht, so hat er trotz seiner Verkehrswidrigkeit den schädlichen Erfolg nicht fahrlässig verschuldet (BGHSt 3, 62, 64).
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung ist als Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges allerdings jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele, gleichgültig, ob neben ihr noch andere Bedingungen zur Erreichung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. u.a. BGHSt 1, 332, 333; 2, 20, 24 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; 3, 62, 63; 7, 112, 114).

    Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn zum Handeln des Täters bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen, hier z.B. der behandelnden Ärzte, hinzutreten (BGHSt 3, 62, 64).

  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66

    Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. -

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Erfolg durch das bewußte oder unbewußte Verhalten dritter Personen oder andere äußere Umstände mitverursacht worden ist (BGHSt 3, 62 und 12, 75, beide mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbesondere des Reichsgerichts; BGH MDR 1957, 141 bei Dallinger, NJW 1957, 1526, 1527 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] und GA 1960, 111).
  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 318/72

    Herbeiführung einer Scandicainvergiftung durch einen Arzt - Der Tatbestand der

    Allerdings entfällt die Voraussehbarkeit für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß der Täter auch bei der nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren sorgfältigen Überlegung nicht mit ihnen zu rechnen braucht (RGSt 54, 349, 350 ff; BGHSt 3, 62, 63 f [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; 12, 75, 78 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 22. November 1968 - 4 StR 396/68).

    Grundsätzlich braucht der Erfolg nur im Endergebnis, nicht im Ablauf der Ereignisse, wie er sich im einzelnen zugetragen hat, voraussehbar zu sein (RGSt 35, 131, 132; 54, 349, 351; 73, 370, 372; BGHSt 3, 62, 63 [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1969 - 4 StR 560/68).

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 269/69
    Ein solches, für den Tod B.'s mitursächliches fremdes Verhalten liegt zwar nicht so außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung, daß es für den Angeklagten bei der nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren sorgfältigen Überlegungen nicht voraussehbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 3, 62, 63, 64; 12, 75, 77, 78; RGSt 56, 343, 350).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 1 Ss 362/07

    Ausländerrecht: Strafbarkeit eines Verstoßes gegen eine räumliche Beschränkung in

    15 m.w.N.), die Möglichkeit ihrer Ergänzung in einer neuen Verhandlung muss ausgeschlossen sein (BGHSt 3, 62; 6, 241; MDR 1977, 282).
  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

  • BGH, 10.06.1958 - 1 StR 174/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 806/53

    Rechtsmittel

  • LG Heilbronn, 07.12.1953 - Ks 4/52

    Misshandlung von Häftlingen (zum Teil mit Todesfolge), Vergewaltigung eines

  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 157/55
  • BGH, 14.03.1971 - 1 StR 276/71

    Irrige Annahme einer Notwehrlage - Anforderungen an die Voraussehbarkeit der

  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 604/69

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung im Dienst - Zulässigkeit des

  • BGH, 13.08.1968 - 1 StR 259/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

  • BGH, 06.06.1967 - 1 StR 131/67

    Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung durch einen Arzt -

  • BGH, 21.09.1965 - 5 StR 350/65

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde unter 14 Jahren -

  • BGH, 02.06.1964 - 5 StR 115/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 245/62

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger

  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 472/59

    Mitursächlichkeit für Tod und Verletzung von Menschen durch das pflichtwidrige

  • BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1968 - 1 StR 367/68

    Voraussetzungen der Vereidigung eines Zeugen - Beteiligung eines Zeugen an der

  • BGH, 27.09.1955 - 2 StR 197/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.09.1955 - 2 StR 253/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.08.1955 - 4 StR 217/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1972 - 4 StR 184/72

    Rüge des Verstoßes gegen die Denkgesetze - Voraussetzungen eines besonders

  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 37/69

    Umfang und Anforderungen an die Vorhersehbarkeit eines Erfolges in alles

  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 125/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 28.11.1956 - 2 StR 315/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1955 - 4 StR 167/55

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
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