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   BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13   

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https://dejure.org/2014,24600
BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13 (https://dejure.org/2014,24600)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2014 - 2 StR 333/13 (https://dejure.org/2014,24600)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 2 StR 333/13 (https://dejure.org/2014,24600)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Strafverfahren: Beweiswürdigung bei Alibibehauptung; Grundsatz "in dubio pro reo" bei zweifelhaftem Alibi des Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gelten des Grundsatzes "in dubio pro reo" für den zweifelhaft gebliebenen Alibibeweis

  • rewis.io

    Strafverfahren: Beweiswürdigung bei Alibibehauptung; Grundsatz "in dubio pro reo" bei zweifelhaftem Alibi des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelten des Grundsatzes "in dubio pro reo" für den zweifelhaft gebliebenen Alibibeweis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 130
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13
    Das Tatgericht ist nicht schon auf die für sich genommen unwiderlegt gebliebene Alibibehauptung hin gehalten, einen Angeklagten freizusprechen, wenn es im Übrigen aufgrund der vorhandenen Beweismittel von dessen Täterschaft überzeugt ist (Senat, Urteil vom 13. Februar 1972 - 2 StR 552/73, BGHSt 25, 285, 286 f.).
  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 206/99

    Bestätigtes / Nicht bestätigtes Alibi; Beweiswürdigung bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13
    Wie für jede andere entlastende Indiztatsache gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht für den zweifelhaft gebliebenen Alibibeweis, d.h. das behauptete und weder widerlegte noch nachgewiesene Alibi findet wie jedes andere unsichere Indiz im Rahmen der Gesamtwürdigung seine Berücksichtigung (BGH, NStZ 1999, 523; vgl. StV 2001, 665).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13
    Wie für jede andere entlastende Indiztatsache gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht für den zweifelhaft gebliebenen Alibibeweis, d.h. das behauptete und weder widerlegte noch nachgewiesene Alibi findet wie jedes andere unsichere Indiz im Rahmen der Gesamtwürdigung seine Berücksichtigung (BGH, NStZ 1999, 523; vgl. StV 2001, 665).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Zwar gilt - wie bei jeder anderen entlastenden Indiztatsache - der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht für einen weder widerlegten noch nachgewiesenen Alibibeweis (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2014 - 2 StR 333/13).
  • BGH, 21.01.2016 - 1 StR 434/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst (Umkehrschluss aus § 473 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. Senat, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03; BGH, Urteile vom 28. Januar 1964 - 3 StR 55/63, BGHSt 19, 226, 228 f.; vom 12. August 1998 - 3 StR 196/98 und vom 25. Juni 2014 - 2 StR 333/13; BayObLG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 1 Ob OWi 276/85, DAR 1986, 249 f. (LS); Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 20; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 16; Gieg in KK-StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 5).
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