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   BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94   

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https://dejure.org/1994,2897
BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94 (https://dejure.org/1994,2897)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1994 - 2 StR 336/94 (https://dejure.org/1994,2897)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - 2 StR 336/94 (https://dejure.org/1994,2897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veränderung der Anklage - Rechtlicher Hinweis - Allein- und Mittäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 247
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94
    Der Angeklagte ist in den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren jeweils als Alleintäter angeklagt worden und hätte deshalb gemäß § 265 Abs. 1 StPO auf die beabsichtigte Verurteilung wegen Mittäterschaft hingewiesen werden müssen (st. Rspr., vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 7).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 303/89

    Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Opfers im Falle eines sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94
    Das Landgericht habe in vielfacher Hinsicht Wahrunterstellungen zu Lasten des Angeklagten verwertet und damit gegen den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 16) verstoßen.
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94
    Der Angeklagte ist in den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren jeweils als Alleintäter angeklagt worden und hätte deshalb gemäß § 265 Abs. 1 StPO auf die beabsichtigte Verurteilung wegen Mittäterschaft hingewiesen werden müssen (st. Rspr., vgl. BGHSt 11, 18, 19; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 7).
  • OLG Celle, 30.11.2017 - 1 Ss 61/17

    Verwertbarkeit des Ergebnisses von freiwilligen neurologisch-physiologischen

    Denn das Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des § 265 Abs. 1 StPO kann nur ausnahmsweise verneint werden, wenn unter Beachtung der für das Revisionsgericht gebotenen Zurückhaltung zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Angeklagte sich bei rechtzeitigem Hinweis nicht anders und erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGH NStZ 1995, 247, beck-online; KK-StPO/Kuckein StPO § 265 Rn. 32-33, beck-online).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof gerade auch im Zusammenhang mit Rügen der Verletzung von § 265 StPO wiederholt darauf hingewiesen, dass auch dem Revisionsvorbringen nichts zu entnehmen ist, was das (negative) Ergebnis seiner Beruhensprüfung in Frage stellen könne (vgl. z.B. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 9, 12; BGH, Beschl. vom 19. Oktober 1994 - 2 StR 336/94; Beschl. vom 13. Juni 2007 - 2 StR 127/07).
  • OLG Hamm, 13.06.2000 - 2 Ss 401/00

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses bei Schreibversehen, Hinweispflicht des

    Zwar ist bei einem Übergang von Allein- zur Mittäterschaft grundsätzlich wegen der Zurechnung der Verwirklichung von Tatbestandsmerkmalen nach § 25 Abs. 2 StGB ein Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 StPO erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 1996, S. 108) und in der Regel beruht ein Urteil auch auf dem unterlassenen Hinweis (vgl. BGH NStZ 1995, S. 247).
  • OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Denn es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen , daß der Angeklagte sich bei einem erfolgten Hinweis anders und erfolgreicher gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Begehungsweise hätte verteidigen können (vgl. BGH NStZ 95, 247; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.,§ 265 Rn.48; SenE vom 3.7.87 - Ss 298/87, 20.9.88 - Ss 346/88).
  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 547/95

    Übergang - Vorwurf der Alleintäterschaft - Vorwurf der Mittäterschaft - Hinweis

    Will das Gericht im Urteil aufgrund veränderter Sachlage von einer anderen Täterschaftsform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage (hier: Mittäterschaft statt Alleintäterschaft), muß es den Angeklagten nach § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6, 7 und 12, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 08.03.1998 - 2 Ss OWi 198/98

    Zulassungsbeschwerde, Änderung des Schwellenwerts für das

    Im vorliegenden Fall wären eingehendere Ausführungen zur sog. Beruhensfrage erforderlich gewesen (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 265 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BGH NStZ 1995, 247).
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