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   BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04   

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https://dejure.org/2004,1971
BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04 (https://dejure.org/2004,1971)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2004 - 2 StR 34/04 (https://dejure.org/2004,1971)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2004 - 2 StR 34/04 (https://dejure.org/2004,1971)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 57 a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 57 a Abs. 2 StGB; § 354 Abs. 1 StPO analog
    Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Untersuchungshaft; Minderverbüßungsdauer lebenslanger Freiheitsstrafe (eigene Entscheidung des Revisionsgerichts)

  • lexetius.com

    StGB § 51 Abs. 4 Satz 2, § 57 Abs. 2, § 57a Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Festsetzung eines Anrechnungsmaßstabes für eine im Ausland erlittene Freiheitsentziehung bei einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe; Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Begriff des "Verbüßens" ...

  • Judicialis

    StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 57 Abs. 2; ; StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 4 S. 2 § 57a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Ausspruch zur Anrechnung ausländischer Haft bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern rechtskräftig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/ Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern rechtskräftig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern rechtskräftig

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3789
  • StV 2004, 653
  • Rpfleger 2005, 48
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04
    Im Hinblick darauf, daß in einem der älteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 06.03.1996 - 5 StR 78/96

    Urteilsergänzung durch eine Anrechnung einer Auslieferungshaft auf eine

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04
    Vielmehr sind die Anrechnungsvorschriften für die zeitige Freiheitsstrafe entsprechend anzuwenden (vgl. so im Ergebnis schon BGH, Beschl. vom 6. März 1996 - 5 StR 78/96).
  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04
    Im Hinblick darauf, daß in einem der älteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts war bezüglich des Angeklagten C. die von dem Landgericht versäumte Entscheidung gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB über den Anrechnungsmaßstab für die in Norwegen erlittene Auslieferungshaft in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 464/17; vom 11. August 2004 - 2 StR 34/04, NJW 2004, 3789).
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

    Indes ist - mangels jeder Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung - eine entsprechende Anwendung im Falle erlittener Untersuchungshaft und anderer Freiheitsentziehung auch für die Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe anerkannt und geboten (BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 4; Fischer aaO § 51 Rdn. 4).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Da die Haftbedingungen in Spanien, das seit 01.01.1986 ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, in der Regel den deutschen Mindeststandards entsprechen und Hafterschwernisse im Vollzug der Auslieferungshaft weder vorgetragen noch ersichtlich sind, hat die Kammer den Maßstab der Anrechnung im Rahmen des Ermessens auf 1:1 festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.06.2003, Az. 5 StR 124/03; Beschluss vom 11.08.2004, Az. 2 StR 34/04; Beschluss vom 24.01.2008, Az. 5 StR 626/07).
  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Für ältere Mitgliedstaaten der EU gilt grundsätzlich eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 (BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 34. Ed. 1.5.2017, StGB § 51 Rn. 17 unter Bezugnahme auf BGH NJW 2004, 3789).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Im Verhältnis zu Österreich kam nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 412/06

    Anrechnung spanischer Haft

    Jedoch wird im Hinblick auf den Angeklagten B. die Urteilsformel dahingehend ergänzt, dass die in Spanien erlittene Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 auf die erkannte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3 und 4).
  • BGH, 06.04.2006 - 5 StR 99/06

    Anrechnung einer in der Tschechischen Republik erlittenen Freiheitsentziehung auf

    Solches ist entsprechend § 51 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 StGB auch bei der hier verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe geboten, weil die im Ausland erlittene Freiheitsentziehung auch auf die durch § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB festgesetzte Mindestverbüßungszeit anzurechnen ist (BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 4).
  • OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13

    Anrechnung der Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer bei Feststellung

    Insoweit liegt eine planwidrige Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage vor, so dass auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe grundsätzlich eine Anrechnungsentscheidung bzgl. von im Ausland erlittener Freiheitsentziehung in Betracht kommt (BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ 2010, 385; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 51 Rdn. 2; Maier in: MK-StGB, 2. Aufl., § 51 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 20.07.2022 - 1 Vollz (Ws) 196/22

    Ausgleichsentschädigung; Inhaftierte lebenslänglich

    Wenn aber entsprechend § 57 Abs. 4 StGB auch im Anwendungsbereich des § 43 StVollzG "durch Anrechnung" erledigte Strafen als "verbüßt" gelten, dann muss dies nach Ansicht des Senats insbesondere auch für Anrechnungen auf Grundlage des § 51 Abs. 1 StGB gelten, wonach aus Anlass des jeweiligen Verfahrens erlittene Untersuchungshaft bzw. andere erlittene Freiheitsentziehungen auf die Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe (entsprechend) anzurechnen ist/sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2004 zu 2 StR 34/04, juris Rn. 2 m.w.N.).
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