Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11   

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https://dejure.org/2011,5367
BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,5367)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,5367)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,5367)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB; § 46 StGB; 74 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der strafmildernden Verwertung einer angeordneten Einziehung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 S 1 StGB, § 46b Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Strafmilderung wegen Offenbarung ermittlungsrelevanter Angaben über Mittäter

  • Wolters Kluwer

    Entscheidende Hinweise auf die beiden Mitangeklagten eines Raubes durch einen Angeklagten sind ein Milderungsgrund i.S.v. § 46b Abs. 1 S. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Der Verwerfungsbeschluss über die Revision als unzulässig ist auf den zulässigen Antrag des Angeklagten aufzuheben

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Strafmilderung wegen Offenbarung ermittlungsrelevanter Angaben über Mittäter

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Strafmilderung wegen Offenbarung ermittlungsrelevanter Angaben über Mittäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidende Hinweise auf die beiden Mitangeklagten eines Raubes durch einen Angeklagten sind ein Milderungsgrund i.S.v. § 46b Abs. 1 S. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 534
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11
    Ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust durch Einziehung kann strafmildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafzumessung 1, 16 und 39).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11
    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es zwar dann nicht, wenn angesichts des Wertes die Einziehung die Bemessung der Strafe nicht wesentlich zu beeinflussen vermag (Senat, NStZ 1985, 362; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11
    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es zwar dann nicht, wenn angesichts des Wertes die Einziehung die Bemessung der Strafe nicht wesentlich zu beeinflussen vermag (Senat, NStZ 1985, 362; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Dass der Angeklagte seine eigene Tatbeteiligung in Abrede stellt oder falsch darstellt, steht der Anwendung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes der Aufklärungshilfe nach § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist bei der Gesamtwürdigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 1, Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12 - Rn. 6 a.E. m.w.N., juris, NStZ-RR 2012, 201; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 Rn. 11 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 46b Rn. 13 m.w.N.).

    (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 Rn. 3 m.w.N., juris = StV 2013, 629 f.; zu § 31 Satz 1 Nr. 1 BtmG BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 5 StR 251/18 - Rn. 11 und 20 jeweils m.w.N. = NJW 2019, 245 f.).

    Sind diese Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, für die der Zweifelssatz nicht gilt (vgl. Fischer, a.a.O., Rn. 14 und 15 jeweils m.w.N.), nach den Feststellungen des Tatgerichts gegeben, ist diesem ein Ermessensspielraum eröffnet, innerhalb dessen es aufgrund einer umfassenden Würdigung sämtlicher relevanter Umstände im Rahmen einer Gesamtabwägung zu entscheiden hat, ob eine Strafmilderung geboten ist (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 -, Rn. 3 m.w.N., juris = StV 2013, 629 f.; zu § 31 Satz 1 Nr. 1 BtmG BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 5 StR 251/18 - Rn. 11 und 20 jeweils m.w.N. = NJW 2019, 245 f.).

    Dass der Angeklagte seine eigene Tatbeteiligung in Abrede stellt oder falsch darstellt, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist bei der Gesamtwürdigung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 1, Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12 - Rn. 6 a.E. m.w.N., juris, NStZ-RR 2012, 201; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 -, Rn. 11 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; Fischer, a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22

    Voraussetzungen des Computerbetruges im SEPA-Lastschriftverfahren (Verwendung

    Der Umstand, dass der Angeklagte bestritten hat, den kriminellen Hintergrund des Lastschriftbetruges gekannt und eine Entlohnung erhalten zu haben, steht der Anwendung des § 46b StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung des besonders schweren Falls und der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201; vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe lässt sich noch hinreichend entnehmen, dass das Landgericht - wie rechtlich geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 f.; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18, BeckRS 2018, 37282; Eschelbach in SSW-StGB, 4. Aufl., § 46b Rn. 29) - das in den Urteilsgründen mehrfach thematisierte Aussageverhalten der beiden Angeklagten im Rahmen der Gesamtwürdigung berücksichtigt hat.
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

    Dass der Angeklagte seine Tatbeteiligung bestritten hat, stünde der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18, BeckRS 2018, 37282; Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, BeckRS 2011, 12463).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12

    Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche

    Der Umstand, dass der Angeklagte seine eigenen Tatbeiträge geleugnet hat, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falls und bei dessen Verneinung im Rahmen der Ermessenausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534f. m.w.N.)....".
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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2011 - 2 StR 34/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18072
BGH, 16.06.2011 - 2 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,18072)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,18072)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,18072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wegen Versäumen der einwöchigen Frist zur Erhebung ist unzulässig; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bei Versäumnis der einwöchigen Frist zur Erhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a S. 2
    Anhörungsrüge wegen Versäumen der einwöchigen Frist zur Erhebung ist unzulässig; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bei Versäumnis der einwöchigen Frist zur Erhebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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