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   BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57   

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BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57 (https://dejure.org/1957,527)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1957 - 2 StR 34/57 (https://dejure.org/1957,527)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1957 - 2 StR 34/57 (https://dejure.org/1957,527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach Eingang der Revisionsbegründungsschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 145
  • NJW 1957, 798
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.10.1909 - II 312/09

    Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu

    Auszug aus BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57
    Das Reichsgericht hat dazu ausgeführt, darauf brauche nicht weiter eingegangen zu werden; da seit dem Eingange der Revisionsbegründung an dem Inhalt des Protokolls selbst nichts geändert worden sei , fänden die in RGSt 43, 1 ff; 59, 429; 61, 28 ff. dargelegten Grundsätze keine Anwendung.

    Dafür spricht vor allem die Erwägung, daß dem Beschwerdeführer nur eine verhältnismäßig kurze Frist zur Begründung der Revision zur Verfügung steht und daß er deshalb in der Frage, ob Verfahrensrügen zu erheben sind, sich auf den Inhalt des bei den Akten befindlichen Hauptverhandlungsprotokolls verlassen können muß (RGSt 43, 1 [9]).

    Hinzukommt der schon anläßlich der Plenarentscheidung RGSt 43, 1 [3] vom Oberreichsanwalt geäußerte Gesichtspunkt, daß jede Protokollberichtigung, die erst von einem Prozeßbeteiligten veranlaßt wird, die Gefahr in sich birgt, daß sie dem wahren Hergang nicht entspricht; denn bei der Notwendigkeit, amtliche Zeugnisse über gleichliegende oder ähnliche Fälle auszustellen, kann sich unbewußt und ungewollt die Folgerung einstellen, der gerügte Verfahrensverstoß sei, weil in so viel anderen Sachen nicht begangen, auch vorliegend nicht begangen.

  • RG, 18.02.1886 - 186/86

    Kann die fehlende Unterschrift des Vorsitzenden unter dem

    Auszug aus BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57
    Eine fehlende Unterschrift kann jederzeit nachgeholt werden (RGSt 13, 351).

    Der Vervollständigung des Protokolls und dessen nachträglicher Unterzeichnung steht auch der Umstand nicht im Wege, daß der Verteidiger das Protokoll bereits eingesehen hat (vgl hierzu RGSt 13, 351).

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57
    Es fragt sich nun, ob das Revisionsgericht eine vor der nachträglichen Unterzeichnung vorgenommene Vervollständigung (Änderung) des Protokolls berücksichtigen darf, wenn durch die Vervollständigung (Änderung) einer bereits erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird, oder ob hier die Grundsätze entsprechend angewendet werden müssen, die der Bundesgerichtshof im Einklang mit der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts über die Berücksichtigung von Berichtigungen des unterschriftlich vollzogenen Protokolls in BGHSt 2, 125 aufgestellt hat.
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57
    Ob aus dem bloßen Bestreiten auf eine Uneinsichtigkeit und Rechtsfeindschaft des Angeklagten zu schließen ist oder ob der Angeklagte aus Scham oder Furcht seine Schuld bestreitet wird das Landgericht noch zu prüfen haben (vgl BGHSt 1, 103; 105; insbesondere BGH NJW 1955, 1158).
  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 86/55
    Auszug aus BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57
    Ob aus dem bloßen Bestreiten auf eine Uneinsichtigkeit und Rechtsfeindschaft des Angeklagten zu schließen ist oder ob der Angeklagte aus Scham oder Furcht seine Schuld bestreitet wird das Landgericht noch zu prüfen haben (vgl BGHSt 1, 103; 105; insbesondere BGH NJW 1955, 1158).
  • BGH, 29.06.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    a) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Protokoll auch noch nach seiner Unterzeichnung durch übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen berichtigt werden kann und sogar muss, wenn sie dessen Unrichtigkeit erkennen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2006, 112; BGHSt 1, 259 ff.; 2, 125 ff.; 10, 145 ff.).
  • BGH, 24.10.2001 - 1 StR 163/01

    Letztes Wort des Angeklagten; Änderung eines noch nicht fertiggestellten

    Die Revision meint unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 1957 - 2 StR 34157 - (BGHSt 10, 145), auch ein erst nach Eingang des Revisionsbegründungsschriftsatzes unterschriftlich vollzogenes Hauptverhandlungsprotokoll dürfe nicht durch Änderung einer erhobenen Verfahrensrüge den Boden entziehen.

    In BGHSt 10, 145 war darauf abgestellt worden, daß dem Beschwerdeführer nur eine verhältnismäßig kurze Frist zur Begründung der Revision zur Verfügung stehe und er sich deshalb auf den Inhalt des bei den Akten befindlichen Hauptverhandlungsprotokolls verlassen können müsse.

    Dabei laufe er im übrigen Gefahr, die Frist zur Begründung der Revision zu versäumen (BGHSt 10, 145, 147, 148).

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, daß dadurch einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge nicht nachträglich der Boden entzogen werden darf (vgl. BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147; 34, 11, 12), basiert letztlich auf Erwägungen, die mit dem Grundsatz eines für den Angeklagten fairen Verfahrens zusammenhängen.
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Der Beschwerdeführer hat keine unzulässige Protokollrüge erhoben, bei der lediglich behauptet wird, daß ein bestimmter Verfahrensvorgang in der Sitzungsniederschrift nicht vermerkt worden ist (BGHSt 7, 162; 10, 145, 146; OLG Saarbrücken …
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Sinn und Zweck der Forderung nach gesonderten Erklärungen ist es, dem Beschwerdeführer erforderlichenfalls den Nachweis zu erleichtern, daß eine Protokollberichtigung erst nach Erhebung einer bestimmten Revisionsrüge vorgenommen worden ist, der sie den Boden entzöge, daß sie also unbeachtet bleiben muß (vgl. dazu BGHSt 2, 125; 10, 145) [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57].
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Sie sowie eine Berichtigung zu Ungunsten eines Beschwerdeführers dürfen vom Revisionsgericht jedoch nicht berücksichtigt werden, wenn dadurch einer bereits erhobenen Verfahrensrüge die Grundlage entzogen würde (BGHSt 1, 259; 1, 125; 10, 145; 10, 342, 343).
  • BGH, 07.10.1983 - 3 StR 358/83

    Unwirksamkeit der Zustellung des Urteils aufgrund des nicht fertiggestellten

  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 344/84

    Revision aufgrund fehlender Verlesung des Anklagesatzes - Anklagesatz - Verlesung

  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

  • OLG Dresden, 15.06.2007 - 2 Ss 228/07
  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 264/74

    Stützen von Feststellungen auf uneidliche Zeugenaussagen - Steigerung der

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 408/58
  • BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75

    Verletzung der funktionellen Zuständigkeit - Verbot der Richterentziehung -

  • BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher

  • BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73

    Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 122/71

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Unterschlagung - Zurückverweisung wegen

  • BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Rechtsfolgen der

  • BGH, 18.02.1966 - 4 StR 3/66

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge - Falsche

  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 263/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 394/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.11.1957 - 4 StR 438/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1970 - 4 StR 528/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Meineides - Anforderungen an die

  • BGH, 16.05.1961 - 1 StR 122/61

    Irrige Annahme von Cyren B als untaugliches Mittel für eine Abtreibung -

  • BGH, 30.01.1959 - 4 StR 522/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.08.1957 - 4 StR 304/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.05.1966 - 5 StR 107/66

    Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers - Verkündung eines Urteils in einer

  • BGH, 10.05.1960 - 5 StR 99/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 156/60

    Rüge einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und der fehlerhaften Anwendung

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