Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10930
BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92 (https://dejure.org/1992,10930)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1992 - 2 StR 341/92 (https://dejure.org/1992,10930)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 341/92 (https://dejure.org/1992,10930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,10930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Verdeckungsmordes bei fehlenden Ausführungen zum Motiv der Tötung in den Urteilsgründen - Zusammentreffen von bedingtem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht beim Mord

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
    In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
    In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
    In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455).
  • BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84

    Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
    In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Denn es liegt kein Sachverhalt vor, der den Fällen vergleichbar wäre, in denen der Bundesgerichtshof die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes und die Annahme eines Handelns mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB wegen innerer Widersprüchlichkeit für unvereinbar erklärt hat (BGHSt 21, 283, 284 f.; BGH DRiZ 1978, 216; NStZ 1985, 166; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 341/92 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 422/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht