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BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines Verdeckungsmordes bei fehlenden Ausführungen zum Motiv der Tötung in den Urteilsgründen - Zusammentreffen von bedingtem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht beim Mord
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung …
Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455). - BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455). - BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67
Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455). - BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem …
Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92
In einem solchen Fall, wie er auch hier gegeben ist, kann der Täter jedenfalls in der Regel die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGHSt 21, 283 ff; BGH NJW 1978, 1490; NStZ 1985, 166; 1988, 454, 455).
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98
Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht …
Denn es liegt kein Sachverhalt vor, der den Fällen vergleichbar wäre, in denen der Bundesgerichtshof die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes und die Annahme eines Handelns mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB wegen innerer Widersprüchlichkeit für unvereinbar erklärt hat (BGHSt 21, 283, 284 f.; BGH DRiZ 1978, 216; NStZ 1985, 166; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 341/92 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 422/93).