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   BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15   

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BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15 (https://dejure.org/2017,35811)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - 2 StR 344/15 (https://dejure.org/2017,35811)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - 2 StR 344/15 (https://dejure.org/2017,35811)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Erpressung (Vermögensnachteil: Besitz an durch strafbare Handlung erlangten Sachen als Vermögensbestandteil); keine Kompensation nach Anfrageverfahren (Beschleunigungsgebot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 StGB, § 255 StGB
    Schwere räuberischer Erpressung zum Nachteil eines Drogenkuriers

  • IWW

    § 31 BtMG, §§ 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 253 Abs. 1 StGB, §§ 253, 250 Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen schwerer räuberischer Erpressung; Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestands der (qualifizierten) Erpressung; Prinzip der Gesamtsaldierung; Anwendung des Ausnahmestrafrahmens

  • rewis.io

    Schwere räuberischer Erpressung zum Nachteil eines Drogenkuriers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen schwerer räuberischer Erpressung; Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestands der (qualifizierten) Erpressung; Prinzip der Gesamtsaldierung; Anwendung des Ausnahmestrafrahmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpressung - und der Vermögensnachteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erpressung des Drogenkuriers - und die Annahme eines minder schweren Falls

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Vermögensnachteil durch abgepresstes Rauschgift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 104
  • NStZ-RR 2018, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Auch an Sachen, die jemand aufgrund einer strafbaren Handlung besitzt, kann - unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung - eine Erpressung begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).

    Auch derjenige, der einen Rauschgifthändler oder einen Rauschgiftkurier mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich danach der räuberischen Erpressung schuldig (vgl. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264 sowie Senat, Urteil vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15).

  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Auch derjenige, der einen Rauschgifthändler oder einen Rauschgiftkurier mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich danach der räuberischen Erpressung schuldig (vgl. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264 sowie Senat, Urteil vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15).

    Die Dauer des Verfahrens war jedoch dem Umstand geschuldet, dass der Senat die Revisionshauptverhandlung am 1. Juni 2016 im Hinblick auf den im Verfahren 2 StR 335/15 gefassten Anfragebeschluss unterbrochen hat.

  • BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15

    Räuberische Erpressung (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Auch an Sachen, die jemand aufgrund einer strafbaren Handlung besitzt, kann - unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung - eine Erpressung begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 506/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Das Landgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass ein minder schwerer Fall vorliegt, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 99; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15, juris Rn. 20).
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Auch an Sachen, die jemand aufgrund einer strafbaren Handlung besitzt, kann - unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung - eine Erpressung begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Das Landgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass ein minder schwerer Fall vorliegt, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 99; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15, juris Rn. 20).
  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12

    Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden;

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn die durch einen Vergleich aller geldwerten Güter abzüglich bestehender Verbindlichkeiten zu ermittelnde Vermögenslage des Genötigten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach der Verfügung ungünstiger ist als zuvor (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286, 287).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn die durch einen Vergleich aller geldwerten Güter abzüglich bestehender Verbindlichkeiten zu ermittelnde Vermögenslage des Genötigten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach der Verfügung ungünstiger ist als zuvor (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286, 287).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Zum Begriff des Vermögens zählt auch das Eigentum, der Besitz und der Gewahrsam an einer Sache (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388 f.; Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61

    Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
    Zum Begriff des Vermögens zählt auch das Eigentum, der Besitz und der Gewahrsam an einer Sache (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388 f.; Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 560/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Straftaten nach der Tat); Raub

    An dieser Anfrage aber hält der Senat nicht mehr fest, nachdem er mit Urteilen vom 16. August 2017 in den Verfahren 2 StR 335/15 und 2 StR 344/15 entschieden hat, nach Eingang der durchweg der Ansicht des Senats entgegentretenden Antworten der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs das Verfahren nach § 132 Abs. 2 GVG hinsichtlich der Frage des Vermögensschutzes von Drogen nicht weiterzuverfolgen.
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Vermögensnachteil: Betäubungsmittel als

    Soweit der Senat in seinem in der Sache 2 StR 335/15 ergangenen Anfragebeschluss Bedenken an dieser Rechtsauffassung geäußert hat, hält er hieran nicht mehr fest (vgl. auch die Urteile des Senats vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15 und 2 StR 344/15).
  • BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23

    Ausnutzen der bekannten Hilflosigkeit eines Geschädigten durch den Täter zur

    Die Jugendkammer hat insbesondere beachtet, dass bei der Prüfung, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 250 Abs. 3 StGB geboten erscheint, eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. Senat, Urteile vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 99; vom 16. August 2017 - 2 StR 344/15, NStZ 2018, 104, 105).
  • LG Traunstein, 19.04.2021 - 5 Ks 402 Js 31745/20

    Räuberische Erpressung

    Wer einen Rauschgifthändler oder einen Rauschgiftkurier mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich zu Unrecht zu bereichern macht sich der räuberischen Erpressung schuldig (BGH, Urteil vom 16.08.2017 - 2 StR 344/15 -, juris).
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