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   BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05   

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https://dejure.org/2006,6560
BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05 (https://dejure.org/2006,6560)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2006 - 2 StR 348/05 (https://dejure.org/2006,6560)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 2 StR 348/05 (https://dejure.org/2006,6560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Mord (niedrige Beweggründe; Einsichtsfähigkeit); Totschlag; Schuldfähigkeit (Persönlichkeitsstörung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beziehungstat, Einzelfall); Urteilsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe" wegen Fehlens eines entsprechenden Bewusstseins

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 63; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 211 Abs. 2
    § 21 StGB bei Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung; niedrige Beweggründe bei § 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04

    Mord (niedrige Beweggründe) Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05
    Hierfür ist maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 329; BGHSt 49, 45, 52 f.).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05
    Die Kosten- und Auslagenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05
    Die Ausführungen im Urteil dürfen insoweit nicht allgemein gehalten sein und etwa nur Persönlichkeitsmerkmale anführen, die ohnehin innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens liegen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05
    Hierfür ist maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 329; BGHSt 49, 45, 52 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05
    Zwar kann die Frage, ob ein Täter sich der Umstände bewusst war, die den Tatantrieb als besonders verwerflich erscheinen lassen, grundsätzlich erst dann beantwortet werden, wenn die Motivation der Tat aufgeklärt ist (vgl. BGH NStZ 2001, 87; BGH NStZ 1996, 384, 385; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 34).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05
    Zwar kann die Frage, ob ein Täter sich der Umstände bewusst war, die den Tatantrieb als besonders verwerflich erscheinen lassen, grundsätzlich erst dann beantwortet werden, wenn die Motivation der Tat aufgeklärt ist (vgl. BGH NStZ 2001, 87; BGH NStZ 1996, 384, 385; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 34).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei

    Nur wenn die durch die typischerweise in der Jugendzeit auftretende, sich zunehmend entwickelnde Persönlichkeitsstörung hervorgerufenen Leistungseinbußen mit den Defiziten vergleichbar sind, die im Gefolge forensisch relevanter krankhafter seelischer Verfassungen auftreten, kann von einer schweren anderen seelischen Abartigkeit gesprochen werden (vgl. LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 169; BGH, Beschluss vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327; Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 StR 532/04, NStZ-RR 2005, 137, 138; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 348/05, NStZ-RR 2006, 199).
  • BGH, 11.07.2006 - 1 StR 188/06

    Tötungsvorsatz (Schluss aus objektiven Umständen; voluntatives Vorsatzmoment);

    Hierfür ist maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2006, 199 m. w. N.; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß NStZ 2005, 57, 60).
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