Rechtsprechung
BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 31 BtMG; § 46b Abs. 3 StGB; § 2 Abs. 3 StGB
Aufklärungshilfe (Erörterungsmangel; milderes Gesetz; Meistbegünstigungsgrundsatz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 BtMG vom 01.03.1994
Betäubungsmitteldelikte: Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe bei Widerruf der Angaben in der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer
Prüfung der Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes gem. § 31 BtMG bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
Betäubungsmitteldelikte: Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe bei Widerruf der Angaben in der Hauptverhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 Abs. 2; StGB § 46b Abs. 3
Prüfung der Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes gem. § 31 BtMG bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Die widerrufene Aufklärungshilfe
Verfahrensgang
- LG Aachen, 02.12.2010 - 61 KLs 44/08
- BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 123 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.03.2011 - 2 StR 671/10
Aufklärungshilfe und Meistbegünstigungsprinzip (Kronzeugenregelung; Anwendung auf …
Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
Die Frage, welches Recht auf dieses Verfahren anwendbar ist, bestimmt sich aber nach den allgemeinen Regeln (BGH NStZ 2010, 523, 524), nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 StR 671/10). - BGH, 23.07.1991 - 5 StR 258/91
Ermittlungsverfahren - Aufklärung der Tat - Aufklärungsbeitrag - Täterbeitrag - …
Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
Eine Aufklärungshilfe im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn der Täter den Aufklärungsbeitrag im Ermittlungsverfahren leistet, seine entsprechenden Angaben aber in der Hauptverhandlung widerruft ( BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20). - BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; …
Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
Die Frage, welches Recht auf dieses Verfahren anwendbar ist, bestimmt sich aber nach den allgemeinen Regeln (BGH NStZ 2010, 523, 524), nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 StR 671/10).
- BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe
Es genügt vielmehr für den erforderlichen Aufklärungserfolg, dass ein Angeklagter wesentlich zur Aufdeckung der Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus beigetragen hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10 und vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 352/11, StV 2013, 160).