Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,377
BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89 (https://dejure.org/1989,377)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1989 - 2 StR 352/89 (https://dejure.org/1989,377)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1989 - 2 StR 352/89 (https://dejure.org/1989,377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der Verteidigervollmacht - Bestehen einer Form für den Nachweis des Verteidigervertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 218 Satz 1
    Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 259
  • NJW 1990, 586
  • MDR 1990, 68
  • NStZ 1990, 44
  • StV 1990, 51
  • Rpfleger 1990, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 771/84

    Ladung - Entbehrlichkeit der Ladung - Akteneinsicht - Terminkenntnis - Aussetzung

    Auszug aus BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt (vgl. dazu Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 218 Rdn. 10) - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGH NStZ 1985, 229; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 209; RGSt 64, 239, 244; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 9; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 218 Rdn. 5; Treier in KK 2. Aufl. § 218 Rdn. 4).

    Das Fehlen einer förmlichen Ladung könnte unschädlich sein, wenn der Verteidiger auf andere Weise rechtzeitig vom Termin zuverlässig Kenntnis erlangt hätte (vgl. BGH NStZ 1985, 229 = StV 1985, 133).

  • BayObLG, 10.12.1984 - RReg. 1 St 295/84

    Ladung; Wahlverteidiger; Termin; Kenntnis; Ablauf; Ladungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
    Daß er dabei eine Verteidigervollmacht nicht vorgelegt hat, stellt die Notwendigkeit seiner Ladung nicht in Frage (BayObLGSt 1984, 133, 134; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 4).
  • LG Aachen, 18.11.1982 - 4 O 599/80

    Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht zur Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
    Die "Verteidigervollmacht" dient lediglich zum Nachweis, daß ein Verteidigervertrag besteht (Schnarr a.a.O. S. 493; Weiß NJW 1983, 89, 90) [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80].
  • RG, 01.03.1894 - 543/94

    Muß derjenige Rechtsanwalt, welcher mit dem Angeklagten in einer Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
    Soweit das Reichsgericht einen strengeren Standpunkt eingenommen und bei einer Mandatsanzeige durch den Rechtsanwalt selbst die Vorlage einer Vollmacht oder doch die Erkennbarkeit von Umständen verlangt hat, aus denen sich die Beauftragung des Verteidigers schlüssig ergibt (RGSt 25, 152, 153; 41, 72; ebenso Gollwitzer a.a.O. Rdn. 12), folgt dem der Senat nicht.
  • RG, 17.06.1930 - I 1332/29

    1. Kann bei der Zustellung einer Ladung an eine Hausangestellte der Dienstgeber

    Auszug aus BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt (vgl. dazu Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 218 Rdn. 10) - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGH NStZ 1985, 229; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 209; RGSt 64, 239, 244; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 9; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 218 Rdn. 5; Treier in KK 2. Aufl. § 218 Rdn. 4).
  • RG, 31.01.1908 - V 971/07

    Kann eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung darin liegen, daß die Stunde

    Auszug aus BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
    Soweit das Reichsgericht einen strengeren Standpunkt eingenommen und bei einer Mandatsanzeige durch den Rechtsanwalt selbst die Vorlage einer Vollmacht oder doch die Erkennbarkeit von Umständen verlangt hat, aus denen sich die Beauftragung des Verteidigers schlüssig ergibt (RGSt 25, 152, 153; 41, 72; ebenso Gollwitzer a.a.O. Rdn. 12), folgt dem der Senat nicht.
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 415/17

    Recht auf Verteidigerbeistand (faires Verfahren bei er Terminierung der

    c) Der Fehler führt zur Aufhebung des Urteils, weil sich nicht ausschließen lässt, dass die Hauptverhandlung bei Anwesenheit des Wahlverteidigers auch an den ersten beiden Hauptverhandlungstagen, an denen sich die Mitangeklagten zur Sache geäußert haben sowie Zeugen und Sachverständige gehört wurden, zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1989 - 2 StR 352/89, BGHSt 36, 259, 262; Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 142/99, StV 1999, 524).
  • OLG Koblenz, 18.01.2017 - 13 UF 477/16

    Trennung von Ehegatten: Eigentumsverhältnisse an einer in die Ehe mitgebrachten

    Demgegenüber sind Einbauküchen, die - wie hier - aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen zusammengefügt wurden, jedenfalls in Süd- und Westdeutschland regelmäßig nicht wesentliche Bestandteile des Wohngebäudes (vgl. BGH- NJW 1990, 586 und OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19 sowie Palandt/Ellenberger BGB 75. Auflage 2016 § 93 Rn. 5).
  • BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08

    Unterbliebene Ladung des Verteidigers (Verzicht; Verwirkung; Revisibilität;

    Die Revision beanstandet zu Recht, dass der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt R., entgegen § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden ist (vgl. BGHSt 36, 259).

    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muss - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden (BGHSt 36, 259, 260).

  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 468/00

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Rechts auf Ladung eines gewählten

    Diese Voraussetzungen liegen hier vor: mit Schriftsatz vom 23.5.2000 hatte der Verteidiger sich bestellt und überdies - ohne dass es für die Anwendbarkeit des § 218 StPO darauf ankäme (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 218 Rdnr. 4 unter Hinweis auf BGHSt 36, 259) - mit Schriftsatz vom 25.5.2000 (Eingang bei Gericht am 26.5.) seine Vollmacht übersandt.

    Die Ladung von Rechtsanwältin L machte die Ladung von Rechtsanwalt S auch nicht entbehrlich: Haben sich für einen Angeklagten mehrere Verteidiger bestellt, so muss - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, dass die mehreren Verteidiger gemeinsam einer Sozietät angehören - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 298; BGHSt 36, 259, 261m.w.N.).

    Vielmehr setzt ein solcher Verzicht eine eindeutige Erklärung der Angeklagten und die Kenntnis voraus, dass ihr Verteidiger nicht geladen wurde und dass sie deshalb die Aussetzung beantragen könnte (vgl. dazu BGHSt 36, 259, 261; Senatsentscheidung MDR 1973, 70; VRS 57, 132; Löwe/Rosenberg (Gollwitzer) a.a.O. Rdnr. 19).

    Der Verfahrensfehler führt zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Verteidigers zu einem für die Angeklagte günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BGHSt 36, 259, 262).

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Um einen wesentlichen Punkt i.S. des § 338 Nr. 8 StPO handelt es sich auch dann, wenn es - ungeachtet der Mitwirkung eines anderen Verteidigers (vgl. auch BGHSt 36, 259, 262) - um den Verteidiger des Vertrauens geht.
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen); Ladung der

    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 36, 259, 260; BGH NStZ 1995, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 5).

    Ein Verzicht des Verteidigers auf Terminsladung ist zwar grundsätzlich möglich (BGHSt 36, 259, 261), auch stillschweigend und ohne Zustimmung des Angeklagten (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 9 m.w.Nachw.).

  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass weder in der rügelosen Einlassung noch im Unterlassen eines Aussetzungsantrags ein wirksamer Verzicht des Angeklagten auf die Anwesenheit seines gewählten Verteidigers gesehen werden kann (BGHSt 36, 259, 261; BGH NStZ 2005, 114).

    Indes unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt grundlegend von den in BGHSt 36, 259 und BGH NStZ 2005, 114 beurteilten Fallgestaltungen.

  • BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht bei unterbliebener Ladung eines Wahlverteidigers

    Aus demselben Grunde kann auch nicht davon ausgegangen werden, die Aufgaben von Rechtsanwalt L. seien nach dem Willen des Angeklagten vom anwesenden Rechtsanwalt H. mit übernommen worden (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 1).

    Es ist nicht auszuschließen, daß das Landgericht bei Mitwirkung von Rechtsanwalt L. im Rechtsfolgenausspruch zu einem anderen, für den Angeklagten günstigeren Ergebnis gelangt wäre, wenn auch der Gesamtstrafenausspruch sehr milde ausgefallen ist (vgl. BGHSt 36, 259).

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 267/99

    Verwerfungskompetenz des Tatgericht für Revisionsanträge; Bevollmächtigung des

    Daß Rechtsanwalt M. die Vollmacht erst am 30. April 1999 auf entsprechende telefonische Anforderung des Vorsitzenden der X. Großen Hilfsstrafkammer zu den Akten gereicht hat, trägt die Verwerfung der Revision durch das Tatgericht nicht; die Ausübung der Rechte des Verteidigers ist von der Vorlage bzw. eines Nachweises einer schriftlichen Vollmacht nicht abhängig (vgl. BGH, Beschluß vom 09.10.1989, 2 StR 352/89 m.w.N.).".

    Dem stimmt der Senat mit dem Hinweis zu, daß die zitierte Entscheidung in BGHSt 36, 259 abgedruckt ist.

  • OLG Hamm, 17.01.2005 - 2 Ws 7/05

    Berufung; Einlegung; Wirksamkeit; Bevollmächtigung

    Die Wirksamkeit der Einlegung des Rechtsmittels durch den Verteidiger setzt dabei nicht voraus, dass dieser seine Befugnis hierzu gleichzeitig durch eine Vollmacht nachweist (BGHSt 36, 259, 260 f; KK-Ruß, StPO, 5. Aufl., § 297 StPO, Rdnr. 1).
  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

  • BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94

    Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19

    Unwirksamkeit nachträglicher Einspruchsbeschränkung wegen fehlender anwaltlicher

  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94

    Kein Parteiverrat durch Vertretung des Täters und des Geschädigten durch Anwälte

  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 142/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsatz des fairen Verfahrens;

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06

    Gemeinsame Ladung zweier Verteidiger (Zurechnung bei Sozietät und bei

  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 465/21

    Wirksame Revision der minderjährigen Nebenklägerin

  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 488/03

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Rechtsmittelverzicht; Ladung des

  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

  • OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Ladung des Verteidigers

  • OLG München, 25.01.2006 - 5St RR 237/05

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch nicht geheilten Verstoß gegen

  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer

  • KG, 10.04.2007 - 3 Ws (B) 148/07

    Einlegung von Rechtsmitteln: Erhebung der Rechtsbeschwerde durch Verteidiger ohne

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 1 Ws 39/13

    Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung trotz fehlender schriftlicher Vollmacht

  • OLG Jena, 27.11.2003 - 1 Ws 359/03

    Strafvollzug, Rechtsbeschwerde, Vertretung, Vollmacht

  • LG Bonn, 27.12.2000 - 37 Qs 59/00

    Vollmacht und Verteidigerbestellung bei Anwalts-GmbH

  • OLG Naumburg, 25.05.2009 - 2 Ss 50/09

    Verpflichtung zur Ladung aller Wahlverteidiger eines Angeklagten; Auswirkungen

  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
  • LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 172/13
  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 2 Ss 47/95

    Unzulässige Beschränkung des Rechts auf Verteidigung bei fehlender Ladung des

  • LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 166/13
  • OLG Brandenburg, 09.06.1998 - 1 Ss OWi 34 B/98

    Rücknahme eines Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid; Ermächtigung des

  • OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98

    Sprungrevision, Strafbefehl, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht