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   BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88   

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BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88 (https://dejure.org/1988,1773)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1988 - 2 StR 353/88 (https://dejure.org/1988,1773)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1988 - 2 StR 353/88 (https://dejure.org/1988,1773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen Eindrucks von Tat und Täter - Beurteilung des Entschlusses über die Erweiterung des ursprünglichen Vorsatzes - Festlegung der Gesamtstrafe in einer Gesamtschau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 136/82

    Begehung von Straftatendurch Ausstellung eines ungedeckten Schecks - Beweislast

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
    Hier hat sich die Strafkammer jeweils in einer einleitenden Übersicht und sodann bei den Erwägungen zu den Einzelstrafen ausführlich mit ihnen auseinandergesetzt und schon dabei in sachgerechter Weise das Gesamtbild der abzuurteilenden Taten mit in Betracht gezogen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1982 - 2 StR 136/82).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
    Auf der gegebenen Grundlage erscheinen - zumal bei zusätzlicher Berücksichtigung des zwischen den einzelnen Taten bestehenden engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs (vgl. BGH bei Holtz MDR 1985, 793; BGH StV 1988, 103) - sowohl die verhältnismäßig geringfügige Erhöhung der jeweiligen Einsatzstrafe, als auch die Höhe der beiden Gesamtstrafen vertretbar.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
    Das Revisionsgericht ist insoweit zu einer genauen Richtigkeitskontrolle nicht in der Lage, es muß vielmehr in Zweifelsfällen die Bewertung des Tatgerichts hinnehmen (BGHSt 29, 319 f; BGH GA 1982, 39 f; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
    Bei ihrer Bemessung müssen zwar die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte in einer Gesamtschau erneut berücksichtigt werden; jedoch ist nicht in jedem Fall eine ausdrückliche Wiederholung in den Urteilsgründen erforderlich (BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] bis 272).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
    Das Revisionsgericht ist insoweit zu einer genauen Richtigkeitskontrolle nicht in der Lage, es muß vielmehr in Zweifelsfällen die Bewertung des Tatgerichts hinnehmen (BGHSt 29, 319 f; BGH GA 1982, 39 f; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 264/85

    Gewährung der Wiedereinsetung in den vorigen Stand bei Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
    Auf der gegebenen Grundlage erscheinen - zumal bei zusätzlicher Berücksichtigung des zwischen den einzelnen Taten bestehenden engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs (vgl. BGH bei Holtz MDR 1985, 793; BGH StV 1988, 103) - sowohl die verhältnismäßig geringfügige Erhöhung der jeweiligen Einsatzstrafe, als auch die Höhe der beiden Gesamtstrafen vertretbar.
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
    Unter diesen zugunsten der Angeklagten anzunehmenden Umständen stellt sich ihr Entschluß als Erweiterung des ursprünglichen Vorsatzes im Sinne der Entscheidungen BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 33, 4 dar.
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Eine Bezugnahme auf die zu den Einzelstrafen gemachten Ausführungen ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16; Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 353/88, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Satz 1 Bemessung 1; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271 mwN).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Der Tatrichter hat die Erhöhung der Einsatzstrafe nicht nur durch zulässige (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4) Bezugnahme auf die den Einzelstrafen zugrunde liegenden Strafzumessungserwägungen begründet.
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Zwar müssen bei diesem Zumessungsakt (§ 54 Abs. 1 Satz 2 StGB) die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte in einer Gesamtschau erneut berücksichtigt werden; jedoch ist nicht in jedem Fall eine ausdrückliche Wiederholung in den Urteilsgründen erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 353/88, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1 und Beschluss vom 15. August 1989 - 1 StR 382/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 4).
  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

    Jedoch ist nicht in jedem Fall eine ausdrückliche Wiederholung in den Urteilsgründen erforderlich (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1 m.w.Nachw.).

    Bei einer Gesamtstrafenbildung ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1, Bemessung 1, 2 und 4 jew. m.w.Nachw.).

  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der

    Der Tatrichter hat die Erhöhung der Einsatzstrafe nicht nur durch zulässige (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; BGH, Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 353/88, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1 und Beschluss vom 15. August 1989 - 1 StR 382/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 4) Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen begründet, die den neun wegen Straftaten nach dem BtMG verhängten Einzelstrafen zugrunde lagen.
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05

    Wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen; Strafaussetzung zur

    Dass die Taten unterschiedliche Geschädigte betrafen und verschiedene Rechtsgüter verletzten, steht der strafmildernden Erwägung des Landgerichts nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4, 8; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1995 - 4 StR 379/95).
  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 186/00

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters II

    Die dabei zunächst erfolgte Bezugnahme auf die für die Bestimmung der Einzelstrafen maßgebenden Erwägungen ist zulässig (vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1).
  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 140/15

    Minder schwerer Fall des Computerbetruges (besonders werthaltiges, da

    Zwar müssen bei diesem Zumessungsakt (§ 54 Abs. 1 Satz 2 StGB) die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte in einer Gesamtschau erneut berücksichtigt werden; jedoch ist nicht in jedem Fall eine ausdrückliche Wiederholung in den Urteilsgründen erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 353/88 und Beschluss vom 15. August 1989 - 1 StR 382/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1 und 4).
  • BGH, 18.07.1995 - 4 StR 379/95

    Zunehmende Häufung - Begehung der Tat - Herabsinken der Hemmschwelle - Bemessung

    Der Wegfall zweier Einzelstrafen hat die Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe zur Folge, die hier an den oberen Bereich des Rahmens heranreicht, bis zu dem Freiheitsstrafen überhaupt verhängt werden können (vgl. BGHR StGB § 54 Bemessung 1).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist hierbei auch zu berücksichtigen, daß die Erhöhung der Einsatzstrafe (hier: vier Jahre) in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen Taten ein "enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang" besteht (BGHR StGB § 54 Bemessung 1).

  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08

    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang);

    Die Strafkammer hat zudem nicht erkennbar bedacht, dass die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie im vorliegenden Fall - zwischen den beiden gegen dasselbe Opfer gerichteten gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 334/91
  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative

  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch

  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis -

  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und

  • OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03

    Schmerzensgeldklage nach Vergewaltigung: 85.000 DM Schmerzensgeld bei äußerst

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
  • BGH, 29.07.1998 - 2 StR 197/98

    Verjährungsfrist für die Vergehen der Bestechlichkeit und der Bestechung

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Strafzumessung

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91

    Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung

  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92

    Anforderungen an die Erörterung der Erhöhung von Einzelstrafen

  • BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90

    Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Raubdelikten oder Erpressungsdelikten -

  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 251/98
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93

    Teilweise Verwerfung einer Revision

  • BGH, 16.09.1993 - 4 StR 493/93

    Teilweise Einstellung eines Verfahrens

  • BGH, 11.11.1997 - 1 StR 600/97
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