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   BGH, 09.12.1955 - 2 StR 354/55   

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BGH, 09.12.1955 - 2 StR 354/55 (https://dejure.org/1955,3311)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1955 - 2 StR 354/55 (https://dejure.org/1955,3311)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1955 - 2 StR 354/55 (https://dejure.org/1955,3311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    Der Alternative des Eindringens ist zu entnehmen, dass das Betreten durch eine hierzu bestimmte Öffnung nur dann vom Regelbeispiel bzw. der Qualifikation erfasst sein soll, wenn dies unter Nutzung eines falschen Schlüssels oder eines anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten, auf den Schließmechanismus einwirkenden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1955 - 2 StR 354/55, NJW 1956, 271) Werkzeuges geschieht.
  • BGH, 05.07.1961 - 2 StR 264/61

    Rechtsmittel

    Alsdann war aber mit der Wegnahme des Fahrzeugs auch schon sein Inhalt entwendet, und diese einheitliche Diebstahlshandlung ist nicht unter den strafschärfenden Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB begangen, weil die Wegnahme des ganzen Kraftwagens von dieser Bestimmung nicht erfaßt wird (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1184 Nr. 21; 1956, 271 Nr. 16; BGHSt 5, 205, 206) [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53].
  • BGH, 22.03.1960 - 1 StR 90/60

    Rechtsmittel

    Die Angeklagten stahlen dann nicht aus dem Kraftwagen (BGH NJW 1956, 271 Nr. 16; vgl. BGHSt 5, 205), einem umschlossenen Raume (BGHSt 1, 158, 164 [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51]; 2, 214) [BGH 14.03.1952 - 1 StR 737/51].
  • BGH, 06.02.1962 - 5 StR 642/61

    Erforderlichkeit der Hinweispflicht des Gerichts hinsichtlich der Wirkung des

    Mit Recht weist nämlich die Revision darauf hin, daß § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur anwendbar ist, wenn der Täter den Diebstahl eines verschlossenen Kraftwagens dadurch bewirkt, daß er mit einem Werkzeug auf den Verschlußmechanismus einer schloßartigen Vorrichtung einwirkt (s. BGH NJW 1956, 271 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.03.1964 - 2 StR 8/64

    Rechtsmittel

    Haben die unbekannten Mittäter dagegen durch Zerstören oder Beschädigen des Schlosses oder der Tür sich die Möglichkeit zum Eindringen verschafft, würde der äußere Tatbestand des Einbruchsdiebstahls nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB gegeben sein (vgl. BGH NJW 1956, 271).
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