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   BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19   

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https://dejure.org/2020,1423
BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19 (https://dejure.org/2020,1423)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 2 StR 355/19 (https://dejure.org/2020,1423)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 2 StR 355/19 (https://dejure.org/2020,1423)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; 52 Abs. 1 StGB
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Würdigung der Angaben eines Mittäters; Schätzung der Wirkstoffkonzentration und Betäubungsmittelqualität bei nicht sichergestellten Betäubungsmitteln); Konkurrenzen (Tateinheit bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 31 BtMG, § 25 Abs 2 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts; mittelbare Einführung der belastenden Angaben über eine Vernehmungsperson

  • IWW

    § 257c StPO, § 31 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Förderung der jeweiligen Betäubungsmittelgeschäfte; Prüfung und Beweiswürdigung der für die Richtigkeit der Angaben der Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts; mittelbare Einführung der belastenden Angaben über eine Vernehmungsperson

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 257c; BtMG § 31
    Beweiswürdigung zur Förderung der jeweiligen Betäubungsmittelgeschäfte; Prüfung und Beweiswürdigung der für die Richtigkeit der Angaben der Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung: Belastung durch den Haupttäter, erhöhte Anforderungen an die Gesamtwürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19
    Dabei sind erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53; vom 11. November 1987 - 2 StR 575/87, BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19
    Es fehlt bereits an einer ausreichenden Darstellung der durch die Vernehmung des Berichterstatters in die Hauptverhandlung eingeführten Aussagen der bereits Verurteilten M. und Ma. Hier wäre es aber - insbesondere vor dem Hintergrund des § 31 BtMG und einer in der früheren Hauptverhandlung gemäß § 257c StPO getroffenen Verständigung - erforderlich gewesen, den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussagen und die Umstände ihrer Entstehung darzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2009 - 4 StR 174/09, NStZ 2010, 228).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19
    Gegebenenfalls wird der neue Tatrichter auch zu bedenken haben, dass die Bezahlung von zuvor "auf Kommission' gelieferten Betäubungsmitteln bei gleichzeitiger Entgegennahme einer neuen Lieferung die beiden Betäubungsmittelgeschäfte zu einer Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit verbindet (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 ff.).
  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19
    Soweit die Betäubungsmittel teilweise nicht sichergestellt wurden und deshalb für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stehen, muss das Tatgericht unter Berücksichtigung hinreichend sicher festgestellter Tatumstände (z. B. Herkunft, Preis, Beurteilung durch die Tatbeteiligten) und des Grundsatzes "in dubio pro reo' die für den Angeklagten günstigste Wirkstoffkonzentration und Betäubungsmittelqualität durch eine "Schätzung' bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247, 248).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19
    Dabei sind erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53; vom 11. November 1987 - 2 StR 575/87, BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 208/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19
    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 2 StR 208/19).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Dies führt indes - entgegen der Auffassung der Verteidiger der Angeklagten X... und F... - nicht zur Unverwertbarkeit seiner Einlassung, sondern verpflichtet die Kammer zu einer besonders sorgfältigen Prüfung ihrer Glaubhaftigkeit (BGH, Urt. 3 StR 241/21 v. 13.01.2022, m.w.Rspr.Nw.; BGH, Beschl. 5 StR 223/21 v. 31.08.2021; BGH, Beschl. 1 StR 596/19 v. 12.05.2020; BGH, Beschl. 2 StR 355/19 v. 09.01.2020; BGH, Urt. 3 StR 323/16 v. 04.05.2017).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn - wie hier - ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen - etwa, weil er ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO geltend macht - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 12 13 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation, in der es um die Würdigung der früheren Einlassung eines möglichen Mittäters geht, der in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6; vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248 f.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 5).

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Soll ein nicht geständiger Angeklagter - wie hier - überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden, muss das Tatgericht die für die Richtigkeit der Aussage sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, sie ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze würdigen und dies im Urteil deutlich machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 23 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 8, 11 mwN).

    Erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier teilweise - nur mittelbar über Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 24 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11).

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    aa) Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin ab, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 19; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn ? wie hier ? ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; Beschluss vom 12. Mai 2020 ? 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    a) Soll ein nicht geständiger Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805, 808; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 mwN; Schmandt, StraFo 2010, 446, 450 mwN).
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