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   BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13   

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https://dejure.org/2013,36199
BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13 (https://dejure.org/2013,36199)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - 2 StR 357/13 (https://dejure.org/2013,36199)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - 2 StR 357/13 (https://dejure.org/2013,36199)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO
    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung entlastender Aussagen: Gesamtwürdigung der Ergebnisse der Beweisaufnahme); Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Freie Beweiswürdigung im Strafurteil: Anforderungen an die Zurückweisung der Einlassung des Angeklagten als unrichtig

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung der Beweise und Indizien durch das Gericht bzgl. Beteiligung eines Freigesprochenen an dem Betäubungsmittelgeschäft (hier: Kokainverkauf)

  • rewis.io

    Freie Beweiswürdigung im Strafurteil: Anforderungen an die Zurückweisung der Einlassung des Angeklagten als unrichtig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5
    Gesamtwürdigung der Beweise und Indizien durch das Gericht bzgl. Beteiligung eines Freigesprochenen an dem Betäubungsmittelgeschäft (hier: Kokainverkauf)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13
    Der Tatrichter muss sich vielmehr aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 85).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13
    Danach ist es - insbesondere bei mehreren Angeklagten - zunächst erforderlich, den individuellen Anklagevorwurf nach Zeit, Ort sowie konkreter Begehungsweise mitzuteilen, damit das Urteil aus sich heraus verständlich und dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung dahin ermöglicht wird, ob der Tatrichter das angeklagte Geschehen in tatsächlicher Hinsicht vollständig erfasst und unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten rechtfehlerfrei auf eine Strafbarkeit untersucht hat (BGH, Urteil vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13
    Der Tatrichter muss sich vielmehr aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 85).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13
    Danach ist es - insbesondere bei mehreren Angeklagten - zunächst erforderlich, den individuellen Anklagevorwurf nach Zeit, Ort sowie konkreter Begehungsweise mitzuteilen, damit das Urteil aus sich heraus verständlich und dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung dahin ermöglicht wird, ob der Tatrichter das angeklagte Geschehen in tatsächlicher Hinsicht vollständig erfasst und unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten rechtfehlerfrei auf eine Strafbarkeit untersucht hat (BGH, Urteil vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Die Schwurgerichtskammer muss sich vielmehr aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme ihre Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2013, 2 StR 357/13, zitiert aus dem Internetangebot des BGH [www.bundesgerichtshof.de]; BGHSt 34, 29, 34; BGHSt 50, 80, 85).
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfung; Anforderungen

    Es musste sich vielmehr aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2013 - 2 StR 357/13, Rn. 6, zit. nach juris; Ott in: KK, StPO, 7. Aufl. § 261 Rn. 28a, jeweils mwN).
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