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   BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20   

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BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20 (https://dejure.org/2020,47888)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - 2 StR 358/20 (https://dejure.org/2020,47888)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20 (https://dejure.org/2020,47888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 200 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 264 Abs 1 StPO
    Umfang der Anklage und der Tat im verfahrensrechtlichen Sinn: Einbeziehung von Delikten auf der Fahrt zum Tatort

  • IWW

    § 467 Abs. 1 StPO, § 266 Abs. 2 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 263 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 1 StGB, § 154 Abs. 1 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine prozessuale Tatidentität im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO; Bestimmung der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung; Fehlendes einheitliches Verfolgungsinteresse bezüglich unterschiedlicher Lebenssachverhalte; Abgrenzung ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine prozessuale Tatidentität im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO ; Bestimmung der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung; Fehlendes einheitliches Verfolgungsinteresse bezüglich unterschiedlicher Lebenssachverhalte; Abgrenzung ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Urkundenfälschung bei schlichter Namenstäuschung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20
    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 mwN; Senat, Beschlüsse vom 9. und 23. September 2020 - 2 StR 261/20, juris Rn. 7 und 2 StR 606/19, juris Rn. 4 mwN).

    Mehrere sachlich-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden werden (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 261/20, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20
    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 mwN; Senat, Beschlüsse vom 9. und 23. September 2020 - 2 StR 261/20, juris Rn. 7 und 2 StR 606/19, juris Rn. 4 mwN).

    Die Anfahrt des Angeklagten nach F., die dieser zunächst in M. mit dem Flixbus startete und ab N. unter Nutzung eines Taxis bei Täuschung eines Taxifahrers über seine Zahlungsfähigkeit fortsetzte, ist entgegen der Ansicht des Landgerichts hiermit nicht "auf das Engste verwoben', stellt vielmehr einen von der Betrugstat zum Nachteil der Geschädigten K. unabhängigen Sachverhalt dar, dessen Unrechtsund Schuldgehalt ohne Weiteres getrennt gewürdigt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 2020 - 2 StR 606/19 zur An- und Abfahrt zum Tatort als selbständigem Lebenssachverhalt neben der eigentlichen Tat).

  • BGH, 10.07.1997 - 5 StR 276/97

    Betrug und Urkundenfälschung durch Vortäuschung des Status eines Asylsuchenden -

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20
    Nicht tatbestandsmäßig ist dagegen die Namenstäuschung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Aussteller nur über seinen Namen täuscht, nicht aber über seine Identität (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 520/84, BGHSt 33, 159, 160; s. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 5 StR 276/97, NStZ-RR 1997, 358).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 520/84

    Urkundenfälschung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20
    Nicht tatbestandsmäßig ist dagegen die Namenstäuschung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Aussteller nur über seinen Namen täuscht, nicht aber über seine Identität (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 520/84, BGHSt 33, 159, 160; s. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 5 StR 276/97, NStZ-RR 1997, 358).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20
    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbständige prozessuale Taten vor, so sind diese nur dann voll umfänglich Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20
    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 mwN; Senat, Beschlüsse vom 9. und 23. September 2020 - 2 StR 261/20, juris Rn. 7 und 2 StR 606/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Denn prozessuale Tatidentität kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehrere Taten zueinander materiellrechtlich im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, NStZ 1984, 135; vom 27. April 2010 - 3 StR 54/10, juris Rn. 8; vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbständige prozessuale Taten vor, so sind diese Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20).

    Mehrere sachlich-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB können eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20).

  • LG Halle, 28.02.2023 - 16 KLs 2/22

    Hauptverfahren gegen Hallenser Oberbürgermeister Wiegand wegen "Impfskandals"

    Dagegen kommt es auf die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung nicht an, weswegen sog. schriftliche Lügen von § 269 StGB ebenso wenig erfasst werden wie von § 267 StGB (BGH, Urteil vom 22.12.1959 - 1 StR 591/59 -, beck-online; BGH, Urteil vom 29.06.1994 - 2 StR 160/94 -, beck-online; BGH, Beschluss vom 19.11.2020 - 2 StR 358/20 -, beck-online; Weidemann, in: BeckOK StGB, 55. Ed. (01.11.2022), § 267 Rn. 21 ff.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 267 Rn. 48).
  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

    Denn prozessuale Tatidentität kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehrere Taten zueinander materiellrechtlich im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, NStZ 1984, 135; vom 27. April 2010 - 3 StR 54/10, juris Rn. 8; vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Nicht tatbestandsmäßig ist dagegen die Namenstäuschung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Aussteller nur über seinen Namen täuscht, nicht aber über seine Identität (BGH, Beschluss vom 19.11.2020 - 2 StR 358/20 bei juris m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Denn prozessuale Tatidentität kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehrere Taten zueinander materiellrechtlich im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, NStZ 1984, 135; vom 27. April 2010 - 3 StR 54/10, juris Rn. 8; vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn prozessuale Tatidentität kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehrere Taten zueinander materiellrechtlich im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, NStZ 1984, 135; vom 27. April 2010 - 3 StR 54/10, juris Rn. 8; vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn prozessuale Tatidentität kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehrere Taten zueinander materiellrechtlich im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, NStZ 1984, 135; vom 27. April 2010 - 3 StR 54/10, juris Rn. 8; vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn prozessuale Tatidentität kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehrere Taten zueinander materiellrechtlich im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, NStZ 1984, 135; vom 27. April 2010 - 3 StR 54/10, juris Rn. 8; vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Denn prozessuale Tatidentität kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehrere Taten zueinander materiellrechtlich im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83, NStZ 1984, 135; vom 27. April 2010 - 3 StR 54/10, juris Rn. 8; vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen

  • OLG Stuttgart, 15.03.2023 - 1 ORs 28 Ss 120/23

    Strafverfahren wegen Bestechung: Verfahrenshindernis nach Verurteilung wegen

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