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   BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96   

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https://dejure.org/1996,2379
BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter Straftaten - Schuldangemessenes Strafmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 227
  • StV 1996, 431
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88

    Abweisung der Revision

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Dem durfte es nicht unter Hinweis auf eine mit dem Vorliegen einer Zäsurwirkung verbundene "Zufälligkeit" ausweichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 312 f., und vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96, NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Tatrichter, der mehrere Taten gleichzeitig abzuurteilen hat, Nachteile bei der Strafzumessung ausgleichen muß, wenn die Zäsurwirkung von Vorverurteilungen der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe aus den wegen der abzuurteilenden Taten verhängten Strafen entgegensteht; er muß insoweit darauf achten, daß das Gesamtstrafübel den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht übersteigt (BGHSt 41, 310, 313 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; ebenso BGH NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96

    Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen

    Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit

    aa) Zwar ist es richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen wegen der Zäsurwirkung eines früheren Urteils eine Gesamtstrafe nicht (mehr) gebildet werden kann, eine sich dadurch möglicherweise für den Angeklagten infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ergebende Härte auszugleichen ist (vgl. BGHSt 41, 310 = NStZ 1996, 382 mit Anm. Peters; BGHSt 43, 216, 217; 44, 179, 185/186; BGH NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

    Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß der neue Tatrichter angesichts des hohen Gesamtstrafübels (hier insgesamt zehn Jahre Freiheitsstrafe) bei der Bemessung der für die Fälle II. 1 bis 8 festzusetzenden Einzelstrafe(n) und der neu zu bildenden Gesamtstrafen die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes besonders zu prüfen haben wird (vgl. BGHSt 41, 310, 312/313; BGH NStZ-RR 1996, 227 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 138/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gesamtfreiheitsstrafenbildung -

    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 -, vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 - vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 584/96).
  • BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96

    Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick

    Wegen des Härteausgleichs verweist der Senat auf BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 4; BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - 2 StR 146/96 - und (zur Zäsurwirkung) BGHSt 41, 310; BGH StV 1996, 431 m.w.N. Zur Berücksichtigung der verjährten und deswegen eingestellten Einzeltaten des Beischlafs zwischen Verwandten verweist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 (vgl. G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl. Rdn. 287).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96

    Schwerer Rechtsfehler im Sinne des § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
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