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   BGH, 03.08.1988 - 2 StR 360/88   

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https://dejure.org/1988,2481
BGH, 03.08.1988 - 2 StR 360/88 (https://dejure.org/1988,2481)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1988 - 2 StR 360/88 (https://dejure.org/1988,2481)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1988 - 2 StR 360/88 (https://dejure.org/1988,2481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht - Wesentliche Verfahrensverzögerung durch eine Beweiserhebung - Nutzlosigkeit einer Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 36
  • StV 1989, 234
  • StV 1989, 380
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1983 - 5 StR 677/83

    Verfahrensanforderungen an die Behandlung eines Hilfsbeweisantrags durch das

    Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 360/88
    Da es für die Kammer nicht nachvollziehbar ist, woher der Angeklagte die Kenntnis und Sicherheit nimmt, daß der von ihm genannte Zeuge, der ja gerade ihn, den Angeklagten, nicht kennen soll, jene von dem Verurteilten F. bezeichnete Kontaktperson ist, und der Angeklagte jede plausible Erklärung hierzu schuldig blieb, sieht die Kammer in diesem und dem nachgeschobenen Beweisantrag Nr. 7 vom 5.11.87 lediglich einen Versuch, den Prozeß zu verschleppen (vgl. hierzu BGH StV 85, 311).

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß zu einer erneuten grundsätzlichen Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein Tatrichter auf Grund seines Eindrucks, der Angeklagte habe etwas aufs Geradewohl behauptet, diesen nach seiner Wissensquelle oder den Anhaltspunkten für seine Vermutung fragen und aus der Nichterteilung einer plausiblen Antwort folgern darf, daß es sich bei dem Antrag nur um einen Beweisermittlungsantrag handelt (so BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - 5 StR 677/83 - veröffentlicht in StV 1985, 311) oder ob der Antragsteller keine Rechenschaft über die Grundlage seines Wissens und seine Erfolgserwartungen ablegen muß und deshalb nicht zu befürchten braucht, daß sein Antrag wegen Auskunftsverweigerung "herabgestuft" wird (so Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 - veröffentlicht in NJW 1983, 126 f; KK-Herdegen, 2. Aufl., § 244 Rdn. 43 m.w.N.).

  • BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 360/88
    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß zu einer erneuten grundsätzlichen Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein Tatrichter auf Grund seines Eindrucks, der Angeklagte habe etwas aufs Geradewohl behauptet, diesen nach seiner Wissensquelle oder den Anhaltspunkten für seine Vermutung fragen und aus der Nichterteilung einer plausiblen Antwort folgern darf, daß es sich bei dem Antrag nur um einen Beweisermittlungsantrag handelt (so BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - 5 StR 677/83 - veröffentlicht in StV 1985, 311) oder ob der Antragsteller keine Rechenschaft über die Grundlage seines Wissens und seine Erfolgserwartungen ablegen muß und deshalb nicht zu befürchten braucht, daß sein Antrag wegen Auskunftsverweigerung "herabgestuft" wird (so Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 - veröffentlicht in NJW 1983, 126 f; KK-Herdegen, 2. Aufl., § 244 Rdn. 43 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auch hat der Bundesgerichtshof bisher vereinzelt das Fehlen einer nachvollziehbar begründeten Beweiserwartung als Indiz für das Vorliegen von Verschleppungsabsicht gewertet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86 -, NStZ 1986, S. 519 ; Urteil vom 3. August 1988 - 2 StR 360/88 -, juris, Absatz-Nr. 17).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Bei der Frage, ob der Angeklagte den Antrag in Verschleppungsabsicht gestellt hatte, durfte das Landgericht auf das bisherige Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren abstellen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozeßverschleppung 1 und 2).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Das Gericht muss - nach Art eines Indizienbeweises - die Verschleppungsabsicht des Antragstellers aufgrund der äußeren Umstände sicher nachweisen können, wobei insbesondere das Prozessverhalten des Antragstellers von Bedeutung ist (BGH NStZ 1986, 519; BGH StV 1989, 234 f.; BGH NJW 1990, 1307 = NStZ 1990, 350 [351] = StV 1990, 391).
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