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   BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10   

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BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10 (https://dejure.org/2010,15151)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 StR 365/10 (https://dejure.org/2010,15151)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 2 StR 365/10 (https://dejure.org/2010,15151)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 45 Abs. 2 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10
    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Wahrung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags auch, dass der Antragsteller mitteilt, wann dieses Hindernis entfallen ist (vgl. BGH, NStZ 2006, 54 f.).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 671/16

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (ausnahmsweise Entbehrlichkeit von

    Da die Einhaltung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO vorliegend nach Aktenlage offensichtlich ist, bedurfte es ausnahmsweise nicht des Vortrags und der Glaubhaftmachung, wann das der rechtzeitigen Vornahme der versäumten Handlung entgegenstehende Hindernis weggefallen ist und der Angeklagte davon Kenntnis erhalten hat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2016, 86 nur redaktioneller Leitsatz); vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; vom 8. Januar 2013 - 1 StR 621/12 Rn. 4 und vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 Rn. 3).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Damit die Einhaltung der Wochenfrist überprüft werden kann, bedarf es zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs in den Fällen, in denen dies nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, der Mitteilung, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008 - 2 StR 365/10, Rn. 3; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 77/11, Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 3 RBs 192/12

    Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RVs 1/12 -, BeckRS 2012, 07384; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).

    - 2 StR 365/10 - ; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 45 Rdnr. 3).

  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag; Wegfall des Hindernisses

    Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217; KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).

    Dieses Hindernis ist spätestens mit dem Zeitpunkt entfallen, in dem der Angeklagte - seine Kenntnis und nicht die Kenntnis seines Verteidigers ist entscheidend (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 45 Rdnr. 3) - aus dem Verwerfungsbeschluss des Landgerichts vom 15. August 2011 entnehmen konnte, dass die Frist zur Begründung der Revision versäumt war.

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das der Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10; Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).'.
  • BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18

    Zurücknahme und Verzicht (Zurücknahme des Angeklagten nach Einlegung durch den

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 - Rn. 2, juris).
  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 525/17

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Zeitpunkt des Entfallens des

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).

    Aus dem Hinweis des Verteidigers auf die gegenüber dem Angeklagten zwar zugesagte, aber versehentlich unterbliebene Begründung der Revision folgt nicht ohne Weiteres, dass den Angeklagten auch kein mitwirkendes Verschulden trifft (Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).

  • BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Fristbeginn: Kenntnisnahme

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).
  • BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Angabe

  • BGH, 20.07.2011 - 1 StR 325/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ungenügende

  • OLG Hamburg, 13.08.2018 - 2 Rev 47/18

    Neuerliche Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist bei bereits erfolgter

  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 621/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Fristbeginn: Darlegung im

  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 222/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Anforderungen an das

  • BGH, 20.07.2022 - 2 StR 530/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (formgerechte Anbringung des

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