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   BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83   

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https://dejure.org/1983,3080
BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83 (https://dejure.org/1983,3080)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1983 - 2 StR 370/83 (https://dejure.org/1983,3080)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 (https://dejure.org/1983,3080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Leistung eines erheblichen Tatbeitrags durch eine Vertrauensperson der Polizei - Einsatz von Lockspitzeln zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität - Tatprovozierendes Verhalten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu strafbaren Handlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 78
  • StV 1984, 4
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
    Auch wenn er den anderen mit der hier festgestellten Intensität zum (erneuten) strafbaren Tun veranlaßt sowie im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mit beherrscht und steuert, erscheint der den staatlichen Organen zuzurechnende Tatbeitrag - auch bei Berücksichtigung der vom Angeklagten später entwickelten Aktivität (vgl. BGH NStZ 1982, 156) - unvertretbar übergewichtig.
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
    Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 mit Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83
    Für die Frage, ob als Grundlage für die erneute Strafbemessung die Anwendung des alten oder des neuen Betäubungsmittelrechts in Betracht kommt, weist der Senat auf die Entscheidung BGH NStZ 1983, 80 (Nr. 13) hin.
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Auch bei anfänglich bereits bestehendem Anfangsverdacht kann eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vorliegen, wenn die Einwirkung auf die Zielperson im Verhältnis zum Anfangsverdacht "unvertretbar übergewichtig" ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; Senat, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79); im Rahmen der erforderlichen Abwägung sind insbesondere Grundlage und Ausmaß des gegen den Betroffenen bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflussnahme sowie die eigenen, nicht fremdgesteuerten Aktivitäten des Betroffenen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; Senat, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Das Landgericht betont andererseits mit Recht, daß tatprovozierendes Verhalten polizeilicher Lockspitzel nur innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen hingenommen werden kann (vgl. Urt. des Senats in GA 1975, 333, 334; ferner BGH NStZ 1984, 78 m.w.N.).

    Die Strafkammer stützt sich bei ihren Ausführungen zu dieser Frage zwar ausdrücklich auf die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (NJW 1980, 1761; 1981, 1626; StrVert 1981, 276; NStZ 1981, 70; 1984, 78) entwickelten wesentlichen Wertungsgesichtspunkte (Grundlage und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten des Angeklagten).

    Davon, daß hier unter Abwägung aller Umstände das Vorgehen des Lockspitzels "unvertretbar übergewichtig" (BGH NStZ 1984, 78, 79) wäre, kann keine Rede sein.

    In dem zu entscheidenden Fall wurde ein solches Verfahrenshindernis aus tatsächlichen Gründen verneint (ebenso in StrVert 1982, 221); in weiteren Entscheidungen hat der 2. Strafsenat jedoch die angefochtenen Urteile wegen der vom Tatgericht versäumten Prüfung dieser Frage aufgehoben (NStZ 1982, 126 und 156; vgl. auch NStZ 1984, 78).

  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    In der Folge wurde das tatprovozierende Verhalten aber bei Abwägung aller Umstände "unvertretbar übergewichtig" (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 853).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 - (NStZ 1984, 78 = StV 1984, 4 = bei Holtz in MDR 1984, 91/92) jenes Urteil auf die Revision des Angeklagten in vollem Umfang und auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat (durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 = NStZ 1984, 78 = Strafverteidiger 1984, 4) jenes Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat (durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 = NStZ 1984, 78 = Strafverteidiger 1984, 4) jenes Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 97/84

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit des Täters von Heroin - Erhebliche

    Stand die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten für die Strafkammer aber fest, so durfte und mußte sie sie bei der Prüfung berücksichtigen, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt oder die Strafe dem § 29 Abs. 1 BtMG zu entnehmen ist (vgl. BGH Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81 - Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81 - Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83 -).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen

    Sofern der neue Tatrichter strafbares Verhalten in Bezug auf eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln feststellen sollte, wird er zu beachten haben, daß es sich bei § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nur um ein Regelbeispiel handelt, daß somit bereits bei der Auswahl des Strafrahmens alle für und gegen den Angeklagten sprechenden, in seiner Person und der Tat liegenden Umstände in die Prüfung einzubeziehen sind (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83; vgl. außerdem die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl, NStZ 1984, 159, 162 und Schoreit NStZ 1983, 15, 16 f).
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