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   BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88   

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https://dejure.org/1988,3110
BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88 (https://dejure.org/1988,3110)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1988 - 2 StR 377/88 (https://dejure.org/1988,3110)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88 (https://dejure.org/1988,3110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Vernehmung eines an der Hauptverhandlung als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft teilnehmenden Staatsanwaltes als Zeugen - Berechnung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 240
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88
    Soweit das Urteil den Angeklagten F. betrifft, ist hinsichtlich der Verfallanordnung für die neue Hauptverhandlung auf BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] hinzuweisen (vgl. auch die nachstehenden Ausführungen zur Revision der Staatsanwaltschaft).

    Die Einzelausführungen im Urteil lassen jedoch nicht mit der erforderlichen Klarheit erkennen, wie die Kammer die Höhe dieses Gewinnbetrags ermittelt hat, ob sie insbesondere berücksichtigt hat, daß sich der dem Verfall unterliegende Vermögensvorteil (Reingewinn) aus dem Verkaufspreis abzüglich der dem Täter entstandenen Unkosten errechnet (vgl. dazu im einzelnen BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88
    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265; 21, 85, 90 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGHR StPO § 24 - Staatsanwalt 1; Pelchen in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 11 vor § 48; auch Pfeiffer in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 16 zu § 22; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl., vor § 48 Rdn. 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88
    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265; 21, 85, 90 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGHR StPO § 24 - Staatsanwalt 1; Pelchen in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 11 vor § 48; auch Pfeiffer in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 16 zu § 22; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl., vor § 48 Rdn. 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 697/86

    Berücksichtigung von Tatumständen einer weiteren Tat

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88
    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265; 21, 85, 90 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGHR StPO § 24 - Staatsanwalt 1; Pelchen in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 11 vor § 48; auch Pfeiffer in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 16 zu § 22; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl., vor § 48 Rdn. 17; jeweils m.w.N.).
  • RG, 11.12.1896 - 4531/96

    Kann der Beamte, welcher in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft vertritt,

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88
    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265; 21, 85, 90 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGHR StPO § 24 - Staatsanwalt 1; Pelchen in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 11 vor § 48; auch Pfeiffer in KK StPO 2. Aufl., Rdn. 16 zu § 22; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl., vor § 48 Rdn. 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nimmt der Staatsanwalt im Rahmen der weiteren Sitzungsvertretung eine Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage vor oder bezieht sich seine Mitwirkung auf einen Gegenstand, der mit seiner Aussage in einem untrennbaren Zusammenhang steht und einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist, liegt ein relativer Revisionsgrund nach § 337 StPO vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 aaO), der im Falle eines gegebenen Beruhenszusammenhangs zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75; vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82, StV 1983, 53; Beschluss vom 7. Juni 1983 - 5 StR 854/82, StV 1983, 497; Urteile vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, NJW 1987, 3088, 3090; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2).
  • BGH, 19.09.2019 - 1 StR 235/19

    Schlussvortrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft bei vorheriger

    bb) Staatsanwalt (GrL) S. hätte somit zwar auch nach seiner Zeugenvernehmung weiter als Sitzungsvertreter am Verfahren teilnehmen können, er hätte aber im weiteren Verlauf der Verhandlung und vor allem im Schlussvortrag zum Ergebnis der Beweisaufnahme insoweit nicht Stellung nehmen dürfen, als er dabei auch seine eigene Aussage zu würdigen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88 Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 StR 382/00 Rn. 3).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 382/17

    Vernehmung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als Zeugen (unzulässige

    Staatsanwalt (GrL) R. hätte danach zwar auch nach seiner Zeugenvernehmung weiter als Sitzungsvertreter am Verfahren teilnehmen können, er hätte aber im weiteren Verlauf der Verhandlung und vor allem im Schlussvortrag zum Ergebnis der Beweisaufnahme insoweit nicht Stellung nehmen dürfen, als er dabei auch seine eigene Aussage zu würdigen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88, StV 1989, 240; Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 StR 382/00, NStZ-RR 2001, 107).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Daß nach der Zeugenvernehmung des Staatsanwalts T. die vom Bundesgerichtshof geforderten Einschränkungen (vgl. BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2 mwN; dazu Häger in: Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer 1990 S. 171, 179 ff.) nicht eingehalten worden wären, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 465/06

    Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen bei zeugenschaftlicher Aussage des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der als Zeuge vernommene und weiterhin als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft tätige Staatsanwalt sich bei der Beweiswürdigung - namentlich beim Schlussvortrag - auf diejenigen Teile der Beweisaufnahme zu beschränken, die von seiner zeugenschaftlichen Aussage nicht beeinflusst sein können (BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2, 5, 6).
  • BGH, 07.12.2000 - 3 StR 382/00

    Schlussvortrag des Staatsanwalts trotz eigener Zeugenvernehmung

    Er hatte sich lediglich der Würdigung seiner eigenen Aussage zu enthalten (BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2); daran hat er sich - wie die Revision einräumt -auch gehalten.
  • BVerwG, 05.01.2010 - 2 WD 26.09

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge;

    Ein als Zeuge vernommener Sitzungsvertreter der Wehrdisziplinaranwaltschaft kann aber in derselben Hauptverhandlung nur dann weiter als Vertreter der Einleitungsbehörde tätig sein, wenn sich seine Aufgaben als Wehrdisziplinaranwalt von der Erörterung und Bewertung seiner Zeugenaussage trennen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 - BGHSt 14, 265, vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66 - BGHSt 21, 85, vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88 - mitgeteilt bei Miebach, NStZ 1990, 24 , vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89 - NStZ 1989, 583 und vom 3. Februar 2005 - 5 StR 84/04 - mitgeteilt bei Becker, NStZ-RR 2006, 257; Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 - 3 StR 382/00 - NStZ-RR 2001, 107 und vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06 - NStZ 2007, 419; zweifelnd Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07 - NStZ 2008, 353 mit ablehnender Besprechung Kelker, StV 2008, 381 ff.; vgl. auch umfassend Rogall, in: Systematischer Kommentar zur StPO und zum GVG, Stand August 2002, vor § 48 Rn. 46 ff.).
  • OLG Naumburg, 02.11.2006 - 2 Ss 320/06

    Fortgeltung der Verhinderung des Sitzungsstaatsanwalts an der Ausübung seines

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