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   BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13   

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https://dejure.org/2013,23490
BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13 (https://dejure.org/2013,23490)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2013 - 2 StR 38/13 (https://dejure.org/2013,23490)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 (https://dejure.org/2013,23490)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 18 Abs. 2 JGG
    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte Lebensgefahr unter den Umständen des Einzelfalls); Bemessung der Jugendstrafe (Einbeziehung anderer Strafzwecke neben dem Erziehungsgedanken)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Faustschlag gegen die Schläfe und Tritt gegen den Oberkörper des Opfers als lebensgefährdende Behandlungen

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Strafzumessung bei der Verurteilung eines Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Faustschlag gegen die Schläfe und Tritt gegen den Oberkörper des Opfers als lebensgefährdende Behandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Grundsätze zur Strafzumessung bei der Verurteilung eines Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Jugendstrafrecht - Zur Bemessung einer Jugendstrafe

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tritte und heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine gefährliche Körperverletzung durch eine das Leben gefährdende Behandlung sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 342
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01

    Körperverletzung im Amt; Hinweispflicht (Veränderung eines rechtlichen

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
    Subjektiv muss der Täter einer Tat nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB die Umstände der Tat erkennen, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 175/01).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 14/12

    Erziehungsgedanke bei Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
    Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens in den Urteilsgründen würde zwar nicht den Anforderungen genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 14/12, StraFo 2012, 241).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall bei Tatprovokation

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
    Der Rechtsgedanke des § 213 1. Alt. StGB in Verbindung mit § 224 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB kann in Fällen einer gefährlichen Körperverletzung schon bei Anwendung von allgemeinem Strafrecht nur mittelbar Bedeutung erlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 3 StR 206/12, NStZ-RR 2012, 308).
  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz);

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12).
  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
    Für eine Bewertung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12).
  • BGH, 19.06.2013 - 2 StR 498/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungsgedanken)

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
    Danach ist, anders als in Fällen, in denen das Tatgericht die Jugendstrafe in ihrer Höhe ausschließlich als "tat- und schuldangemessen" bezeichnet (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juni 2013 - 2 StR 498/12), nicht zu besorgen, das Tatgericht könne diesen Maßstab des Jugendstrafrechts übersehen haben.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Es genügt vielmehr, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet war, das Leben zu gefährden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 224 Rn. 27 mwN; vgl. zu Schlägen gegen den Kopf BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f.; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 Rn. 6 und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12 Rn. 18 mwN).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Für eine Bewertung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden ( st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; BGH NStZ-RR 2013, 342; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 273/03 vom 06.10.2003; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 224 Rn. 12 mwN).

    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen (BGH NStZ-RR 2013, 342 mwN).

    Während eine bloß abstrakte Gefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, nicht genügt (BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 3; BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1; NStZ 2010, 276), kann ein wuchtiger Tritt gegen den Oberkörper des Opfers, der "mittelbar" durch Sturz und Aufprall des Geschädigten mit dem Kopf auf den Boden gegen vitale Körperregionen gewirkt hat, ausreichen (BGH NStZ-RR 2013, 342).

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23
    Maßgeblich ist danach die Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im konkreten Einzelfall (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19, NStZ 2021, 107 Rn. 6 mwN; Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 42; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 12).

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).

    Insbesondere gilt dies für kräftige Fausthiebe gegen den Kopf, namentlich gegen die Schläfenregion (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140 Rn. 18; vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10, juris).

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Hierzu genügt es, dass - wie hier - die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles generell dazu geeignet ist, das Leben des Tatopfers zu gefährden (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 176; NStZ-RR 2013, 342; NStZ 2013, 345; BeckRS 2015, 04816; OLG Koblenz, BeckRS 2014, 17571).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; Senat, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5; vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, Rn. 5; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17

    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines

    Vielmehr sind daneben andere Strafzwecke zu beachten, insbesondere bei Gewaltdelikten mit erheblichen Folgen für das Opfer auch das Erfordernis gerechten Schuldausgleichs; Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei regelmäßig nicht im Widerspruch (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Maßgeblich ist demnach die Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13; Beschluss vom 24. November 2015 - 3 StR 444/15 Rn. 6).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 444/15

    Gefährliche Körperverletzung (generelle Eignung zur Lebensgefährdung nach den

    Dieser verlangt, dass die Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles generell dazu geeignet ist, das Leben des Verletzten zu gefährden (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14

    Beweiswürdigung bei durch Erinnerungslücken gekennzeichneter Aussage des einzigen

    Damit der Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfüllt ist, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Körperverletzungshandlung generell dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342).

    Schläge oder Tritte gegen den Kopf und den Oberkörper können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Urteile vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04, NStZ 2004, 618; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340).

  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
    Auch andere Strafzwecke wie das Erfordernis gerechten Schuldausgleichs sind daneben zu beachten (BGH, Urteil vom 31.07.2013 - 2 StR 38/13).
  • BayObLG, 29.09.2020 - 206 StRR 277/20

    Zulässigkeit einer Revision des Angeklagten; Sachurteil und Verwerfungsurteil;

  • BGH, 07.06.2023 - 2 StR 103/22

    Korrektur der Zinsentscheidung i.R.v. Ansprüchen eines Nebenklägers aus einer

  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
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