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   BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94   

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https://dejure.org/1994,3782
BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94 (https://dejure.org/1994,3782)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1994 - 2 StR 381/94 (https://dejure.org/1994,3782)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1994 - 2 StR 381/94 (https://dejure.org/1994,3782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91

    Anforderungen an das Maß der Bestrafung eines bisher nicht vorbestraften Täters -

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94
    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93

    Teilweise Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94
    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92

    Anforderungen an die Erörterung der Erhöhung von Einzelstrafen

    Auszug aus BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94
    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung kann auch nur dann bejaht werden, wenn die sie begründenden Tatsachen feststehen, nicht aber schon dann, wenn sie nur wahrscheinlich oder gar möglicherweise vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 -, StV 1995, S. 24 - zu § 263 StGB; vgl. dazu auch Dierlamm, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2006, § 266 Rn. 196).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

    Für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe hat nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (BGH, Beschluß vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Bei der durch angemessene Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelstrafe (vgl. BGH, Beschluß vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 m.w.N.) neu zu bildenden Gesamtstrafe sind die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB).
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