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   BGH, 30.04.2014 - 2 StR 383/13   

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https://dejure.org/2014,11747
BGH, 30.04.2014 - 2 StR 383/13 (https://dejure.org/2014,11747)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - 2 StR 383/13 (https://dejure.org/2014,11747)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13 (https://dejure.org/2014,11747)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 15 StGB; § 267 Abs. 1 StPO.
    Bedingter Vorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die Darlegung im Urteil: umfassende Gesamtbetrachtung; Totschlag; gefährliche Körperverletzung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässikeit? Die Abgrenzung ist nicht so ganz einfach.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vom Täter erkannte Gefahr kann zum Nachweis von bedingtem Vorsatz herangezogen werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit? - Wie unterscheiden sich die beiden Schuldformen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 300
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - 2 StR 383/13
    Für den Nachweis bedingten Vorsatzes kann insbesondere "an die vom Täter erkannte objektive Größe und Nähe der Gefahr" angeknüpft werden (BGHSt 36, 1, 9 f. mwN).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22

    Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93).
  • BGH, 05.09.2017 - 2 StR 256/17

    Sexuelle Nötigung (erforderliche Gewalt zur Überwindung des Opfers:

    Für diese Annahme wäre es erforderlich, dass der Angeklagte physische Kraft entfaltet hat, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (Senat, Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, NStZ-RR 2015, 211; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 2 StR 383/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17).
  • BGH, 03.03.2016 - 2 StR 430/15

    Körperverletzung (Eventualvorsatz; Feststellung)

    In Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit hätte sich der Tatrichter hier in einer objektiven Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände damit auseinandersetzen müssen, ob der Angeklagte womöglich mit der Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden war und ernsthaft darauf vertraut hat, dass der Erfolg nicht eintreten werde (vgl. Senat, StV 2015, 300).
  • VG Berlin, 02.12.2022 - 26 K 27.22
    Dazu ist eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geboten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1 [9]; Urteil vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13 -, StV 2015, 300 [301 Rn. 10]; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 -, Juris Rn 12).
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