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   BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16   

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https://dejure.org/2016,46981
BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,46981)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - 2 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,46981)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 386/16 (https://dejure.org/2016,46981)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; 125 StGB; § 224 StGB
    Strafzumessung (Strafschärfung für Asylbewerber; Ausländereigenschaft in der Schuldgewichtung); Landfriedensbruch; gefährliche Körperverletzung

  • lexetius.com

    StGB § 46 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 125 StGB, § 224 StGB
    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung eines Asylbewerbers: Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägungen

  • IWW

    § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägung der Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber

  • rewis.io

    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung eines Asylbewerbers: Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägung der Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber

  • datenbank.nwb.de

    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung eines Asylbewerbers: Rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Strafzumessung hat mit Moral nichts zu tun -Asylbewerber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber - als Strafschärfungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafzumessung bei Asylbewerbern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1491
  • StV 2017, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92

    Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16
    Die Stellung als Asylbewerber als solche kann eine Erhöhung der Strafe grundsätzlich nicht begründen; denn aus ihr ergibt sich keine gesteigerte Pflicht, keine Gewalttaten zu begehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 5 StR 297/98).

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn die Tat durch die Ausländereigenschaft des Täters oder seine Stellung als Asylbewerber in einer für die Schuldgewichtung erheblichen Weise geprägt wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13).

  • BGH, 07.07.1998 - 5 StR 297/98

    Erfolg der Revision bei Sachrüge hinsichtlich einer Widersprüchlichkeit von

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16
    Die Stellung als Asylbewerber als solche kann eine Erhöhung der Strafe grundsätzlich nicht begründen; denn aus ihr ergibt sich keine gesteigerte Pflicht, keine Gewalttaten zu begehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 5 StR 297/98).
  • BGH, 29.11.1990 - 1 StR 618/90

    Möglichkeit einer Strafrahmenmilderung beim beendigten Versuch -

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16
    Sie macht den Angeklagten zu Unrecht verantwortlich für die Vorurteile Dritter und lässt zudem besorgen, die Strafkammer habe den Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Asylsuchenden handelt, straferschwerend berücksichtigt; das wäre nicht statthaft (vgl. BGH StV 1991, 105).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 575/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung strafzumessungserheblicher Tatsachen;

    Unter dem Gesichtspunkt des Maßes der Pflichtwidrigkeit (§ 46 Abs. 2 StGB) kann die berufliche Stellung eines Angeklagten nur dann strafschärfend herangezogen werden, wenn sich aus ihr besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung gerade im Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98; NJW 2000, 154, 157; Beschluss vom 29. April 1987 - 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405, 406; siehe auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 386/16, NJW 2017, 1491; Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 StR 489/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 19; Urteil vom 28. Januar 1998 - 3 StR 575/96, NJW 1998, 1234, 1237 (insoweit in BGHSt 44, 4 nicht abgedruckt)).
  • KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23

    Vergewaltigung, erzwungener Oralverkehr

    Denn erforderlich für die Verwirklichung des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB ist nur das aktive Zusammenwirken von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Personen als Täter am Tatort, die sich Tathandlungen des anderen jeweils zurechnen lassen müssen, nicht aber, dass alle Mittäter sexuelle Handlungen an dem Opfer vornehmen oder an sich vornehmen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 2909, 2910; StV 2017, 378, 388; Fischer, a. a. O. Rn. 140).
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

    Sie macht den Angeklagten zu Unrecht verantwortlich für die Vorurteile Dritter und läßt zudem besorgen, die Jugendkammer habe den Umstand, daß es sich bei dem Angeklagten um einen Asylsuchenden handelt, straferschwerend berücksichtigt (vgl. BGH, StV 2017, 378).
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