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   BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89   

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https://dejure.org/1989,2184
BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89 (https://dejure.org/1989,2184)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1989 - 2 StR 387/89 (https://dejure.org/1989,2184)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1989 - 2 StR 387/89 (https://dejure.org/1989,2184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89
    Vor allem aber hätte das Landgericht hier auf die die Strafaussetzung erleichternde (BGH bei Theune NStZ 1987, 166) Besonderheit eingehen müssen, daß die in die Gesamtstrafe einbezogenen Strafen entweder Geldstrafen waren oder als Freiheitsstrafen für sich allein genommen sämtlich hätten zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. dazu BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; wistra 1986, 106).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89
    Dies ist auch bei mehreren rechtlich selbständigen Taten grundsätzlich für jede Einzelstrafe zu prüfen (BGHSt 24, 164, 165).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89
    Insbesondere im Hinblick darauf, daß eine solche niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe eher hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können, durfte auf diese Prüfung nicht verzichtet werden (BGHR StGB § 53 Abs. 2, Einbeziehung 1; Einbeziehung, nachteilige 1, 2).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Das Landgericht hätte deshalb darlegen müssen, weshalb bei dem nicht vorbestraften Angeklagten gerade die Überschreitung der Schwelle von 2.000 Euro ein Umstand sein soll, der für die betroffenen Einzelfälle die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich macht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. September 1989 - 2 StR 387/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 3).
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte

    Dies lässt bereits besorgen, dass das Landgericht von einem zu engen Anwendungsbereich des § 56 Abs. 2 StGB ausgegangen ist und sich nicht bewusst war, dass schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift haben kann (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7).

    cc) Auch hätte das Landgericht auf die eine Strafaussetzung erleichternde Besonderheit eingehen müssen, dass die in die Gesamtstrafe einbezogenen verhältnismäßig niedrigen Einzelstrafen (Einsatzfreiheitsstrafe sechs Monate) für sich allein genommen wegen der günstigen Prognose sämtlich hätten zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7 m.w.N.).

  • BGH, 13.10.2015 - 1 StR 416/15

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung (besondere

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es, dass Umstände, die bei ihrer Einzelbewertung nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2; BGH, Beschluss vom 1. September 1989 - 2 StR 387/89, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 9).
  • OLG Hamburg, 15.09.2004 - II-72/04

    Aussetzen einer Strafe trotz nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Jedoch unterliegt dann die auf Unerlässlichkeit der Einwirkung auf den Täter gestützte Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe erhöhten Begründungsanforderungen (siehe auch BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 3), weil der Tatrichter durch die Verhängung der Einzelgeldstrafe aufgewiesen hat, dass eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter nicht schlechthin unerlässlich ist.
  • BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03

    Gesamtstrafenbildung (enge zeitliche, örtliche und situative Verknüpfung dreier

    Für die erneut vorzunehmende Prüfung der Frage, ob hinsichtlich des Angeklagten E eine Aussetzung der Vollstreckung in Betracht kommt, weist der Senat darauf hin, daß bei einer Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelstrafen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vielfach Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu bejahen sein werden (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; Schäfer aaO Rdn. 669 und 164 m. w. N.).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05

    Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (Ermessensspielraum des Tatrichters;

    Bei der gegebenen Sachlage reichte es aus, dass das Landgericht mit knapper Begründung die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB für gegeben erachtet (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3) und im Rahmen seiner Gesamtwürdigung die besonderen Umstände in der Tat und der Persönlichkeit des Täters angenommen hat, zumal keine der verhängten Einzelfreiheitsstrafen ein Jahr überstieg (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7).
  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Relativierung der Bedeutung eines Geständnisses

    Bei der gebotenen Gesamtschau sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7 und StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 157 ff.; Fischer § 56 Rn. 20, 22 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig StGB 28. Aufl. § 56 Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2002 - 3 StR 28/02

    Strafaussetzung zur Bewährung; besondere Umstände (Gesamtwürdigung; Abhängigkeit

    Sie läßt besorgen, die Strafkammer habe verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur einfache und durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH NStZ 1984, 360).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

    Auch ist, wenn wie vorliegend der Angeklagte mehrere rechtlich selbständige Straftaten begangen hat, für jede Einzelstrafe eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 47 StGB vorzunehmen und gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO eingehend und nachprüfbar zu begründen, weshalb bei den Einzelfreiheitsstrafen (hier die Fälle 3 und 4 betreffend) keine Geldstrafe verhängt worden ist (vgl. Fischer, a.a.O., § 47 Rn. 4 m.w.N, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 3).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95

    Prognose - Untersuchungshaft - Berücksichtigung

    Die zu § 56 Abs. 2 StPO von dem Landgericht verwendete Formel läßt besorgen, daß die Kammer im wesentlichen die vor dem 1. Mai 1986 geltende "Umständeklausel" herangezogen hat (zur neueren Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH NStZ 1991, 581).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 483/98

    Verpflichtung des Gerichts zur Erörterung der Umstände bzgl. der Verhängung einer

  • BGH, 07.02.1996 - 3 StR 358/95

    Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Versagung der

  • BGH, 23.11.1994 - 2 StR 577/94

    Gesamtstrafe - Bewährungsaussetzung - Einzelne Freiheitsstrafen

  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Verstöße gegen das Waffengesetz -

  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 642/90

    Nachteile für den Angeklagten bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
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