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BGH, 21.10.1998 - 2 StR 388/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit von Urteilsausführungen zur Verneinung eines minder schweren Falles
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …
Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 2 StR 388/98
Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Verneinung eines minder schweren Falles nur dann erforderlich, wenn der Sachverhalt die Annahme eines minder schweren Falles nahelegt oder sonst eine Erörterung in den Urteilsgründen als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.N.; Kalf NJW 1996, 447, 449). - EuGH, 15.06.1995 - C-422/93
Zabala Erasun u.a. / Instituto Nacional de Empleo
Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 2 StR 388/98
Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Verneinung eines minder schweren Falles nur dann erforderlich, wenn der Sachverhalt die Annahme eines minder schweren Falles nahelegt oder sonst eine Erörterung in den Urteilsgründen als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten ist (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.N.; Kalf NJW 1996, 447, 449). - BGH, 21.08.1996 - 2 StR 263/96
Überprüfug der Bemessung von Entschädigungsleistungen des Täters in der Revision …
Auszug aus BGH, 21.10.1998 - 2 StR 388/98
Auch die Adhäsionsentscheidung weist keinen Rechtsfehler auf; insbesondere genügen die Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Schädiger und Geschädigter (vgl. Senatsurteil vom 21. August 1996 in BGHR StPO § 404 Abs. 1 - Entscheidung 5).
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98
Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder …
Die Strafkammer hat bei der Abwägung unberücksichtigt gelassen, daß es sich um die schnelle Abfolge von drei Verbrechen innerhalb von wenigen Wochen mit sich erheblich steigerndem kriminellen Gewicht handelte, wobei die zweite und dritte Tat - kriminologisch mit der ersten verknüpft Rückschlüsse auf die kriminelle Energie des Angeklagten auch bei der ersten Tat zuläßt (vgl. BGH, Urt. vom 21. Oktober 1998 - 2 StR 388/98).