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   BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00   

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https://dejure.org/2000,7224
BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00 (https://dejure.org/2000,7224)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2000 - 2 StR 39/00 (https://dejure.org/2000,7224)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 2 StR 39/00 (https://dejure.org/2000,7224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Verfahrensverzögerung als Strafmilderungsgrund

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).

    Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11).

  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).

    Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11).

  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).

    Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11).

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
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