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BGH, 13.11.2002 - 2 StR 391/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 56 f StGB; § 267 StPO
Anrechnung bereits geleisteter Bewährungsauflagen; nachträgliche Gesamtstrafe; Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verkürzende Anrechnung erbrachter Arbeitsleistungen auf die Gesamtstrafe - Strafmildernde Berücksichtigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 56b; ; StGB § 56f Abs. 3; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 56f Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1 § 58 Abs. 2 § 56 f Abs. 3 § 56 b
Anrechnung bereits erbrachter Bewährungsleistungen bei Wegfall der Bewährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 17.07.2001 - 1630 Js 40355/00
- BGH, 13.11.2002 - 2 StR 391/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 2 StR 391/02
Dies ist nach ständiger Rechtsprechung durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (BGHSt 36, 378 f.).
- BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03
Angabe der "Verrechnung" im Urteilstenor
Zum Ausgleich für die Geldbeträge, die der Angeklagte in Erfüllung der Bewährungsauflage aus dem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2000 (455 Js 3948/00 a KLs) bezahlt hat, sind sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378 ff.; Beschlüsse des Senats vom 13.11.2002 - 2 StR 391/02 und vom 12.7.2002 - 2 StR 200/02).