Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2002 - 2 StR 391/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7023
BGH, 13.11.2002 - 2 StR 391/02 (https://dejure.org/2002,7023)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2002 - 2 StR 391/02 (https://dejure.org/2002,7023)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2002 - 2 StR 391/02 (https://dejure.org/2002,7023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verkürzende Anrechnung erbrachter Arbeitsleistungen auf die Gesamtstrafe - Strafmildernde Berücksichtigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 56b; ; StGB § 56f Abs. 3; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 56f Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1 § 58 Abs. 2 § 56 f Abs. 3 § 56 b
    Anrechnung bereits erbrachter Bewährungsleistungen bei Wegfall der Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 2 StR 391/02
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (BGHSt 36, 378 f.).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 225/03

    Angabe der "Verrechnung" im Urteilstenor

    Zum Ausgleich für die Geldbeträge, die der Angeklagte in Erfüllung der Bewährungsauflage aus dem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2000 (455 Js 3948/00 a KLs) bezahlt hat, sind sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378 ff.; Beschlüsse des Senats vom 13.11.2002 - 2 StR 391/02 und vom 12.7.2002 - 2 StR 200/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht