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   BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12   

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https://dejure.org/2012,37640
BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12 (https://dejure.org/2012,37640)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2012 - 2 StR 391/12 (https://dejure.org/2012,37640)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2012 - 2 StR 391/12 (https://dejure.org/2012,37640)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 30 StPO
    Richterablehnung: Begründetheit der Selbstanzeige eines Richters

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines geeigneten Grundes bzgl. Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters bei einem persönlichen Kontakt zu einem Inhaftierten

  • rewis.io

    Richterablehnung: Begründetheit der Selbstanzeige eines Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Vorliegen eines geeigneten Grundes bzgl. Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters bei einem persönlichen Kontakt zu einem Inhaftierten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Dienstliche Beziehungen eines Richters?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96

    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
    Maßgeblich ist hierbei die Sicht eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten ( BVerfGE 88, 1, 4; NJW 1995, 1277; BGHSt 24, 336, 338; StV 1997, 449 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 8 mwN; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 24 Rn. 7; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 24 Rn. 3).

    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475; Siolek aaO Rn. 5; Meyer-Goßner aaO Rn. 10).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
    Maßgeblich ist hierbei die Sicht eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten ( BVerfGE 88, 1, 4; NJW 1995, 1277; BGHSt 24, 336, 338; StV 1997, 449 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 8 mwN; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 24 Rn. 7; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 24 Rn. 3).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
    Maßgeblich ist hierbei die Sicht eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten ( BVerfGE 88, 1, 4; NJW 1995, 1277; BGHSt 24, 336, 338; StV 1997, 449 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 8 mwN; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 24 Rn. 7; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 24 Rn. 3).
  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
    Maßgeblich ist hierbei die Sicht eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten ( BVerfGE 88, 1, 4; NJW 1995, 1277; BGHSt 24, 336, 338; StV 1997, 449 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 8 mwN; Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 24 Rn. 7; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 24 Rn. 3).
  • BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07

    Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht (rechtliche Verhinderung;

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475; Siolek aaO Rn. 5; Meyer-Goßner aaO Rn. 10).
  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09

    Unabhängiges und unparteiliches Gericht (zu Unrecht als unzulässig verworfenes

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475; Siolek aaO Rn. 5; Meyer-Goßner aaO Rn. 10).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12
    Es kommt weder darauf an, ob der Richter sich selbst für unbefangen hält, noch darauf, ob er für etwaige Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt ( BVerfGE 32, 288; Siolek aaO Rn. 5).
  • OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16

    Strafvollstreckungssache: Unterbliebene Anzeige der Mitwirkung zweier miteinander

    In der Rechtsprechung ist weiter anerkannt, dass besonders enge (auch dienstliche) Beziehungen bzw. ein enges persönliches Verhältnis zu einem Verfahrensbeteiligten die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14.12.2012, 2 StR 391/12, bei juris).
  • AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14

    Richterablehnung: Befangenheit einer mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt

    Es kommt weder darauf an, ob der Richter sich selbst für unbefangen hält, noch darauf, ob er für etwaige Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 86).
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