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   BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05   

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https://dejure.org/2006,5231
BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05 (https://dejure.org/2006,5231)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2006 - 2 StR 394/05 (https://dejure.org/2006,5231)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05 (https://dejure.org/2006,5231)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur näheren Ausführung einer Verfahrensrüge ; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Tat; Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und der Steuerungsfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; HFEG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefährlichkeitsprognose bei fehlender Einsichtsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Leitsatz)

    Unterbringung in einem psychiatrisches Krankenhaus, zur Schuldunfähigkeit, Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit …

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, zur Schuldunfähigkeit, Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit …

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 167
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 241/89

    Zueignungsabsicht bei Diebstahl von Segel-Yachten - Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05
    Zudem gibt es Krankheitsbilder, die von vornherein ambivalent angelegt sind und beide Fähigkeiten vollständig aufheben können (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 11).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erst wenn sich ergeben hat, dass der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war, kann sich die Frage nach seiner Steuerungsfähigkeit stellen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168; Kaspar in SSW-StGB, 3. Aufl., § 20 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    Erst wenn sich ergeben hat, dass der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war, kann sich die Frage nach seiner Steuerungsfähigkeit stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Psychische Störungen, bei denen sowohl die Einsichts- als auch die Steuerungsfähigkeit aufgehoben sind, stellen hingegen die Ausnahme dar (vgl. Senat, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Psychische Störungen, bei denen der Täter weder einsichts- noch steuerungsfähig ist, stellen jedoch allenfalls Ausnahmen dar (s. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168; ferner BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, aaO); jedenfalls bedarf das Vorliegen eines solchen Sonderfalls eingehender Begründung.
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Zwar kann im Grundsatz weder bei § 20 noch bei § 21 StGB offen bleiben, ob die jeweilige Anwendung auf der Aufhebung oder der erheblichen Beeinträchtigung der Einsichts- oder der Steuerungsfähigkeit beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304; LK-StGB/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 80; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 21 Rn. 5 mwN; zu einem Ausnahmefall kumulativen Fehlens von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167 f.).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Im Ausnahmefall können nach Maßgabe des entsprechenden Krankheitsbildes aber beide Fähigkeiten vollständig aufgehoben sein (BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung des Vorliegens der Anordnungsvoraussetzungen des § 63 StGB zu ermöglichen, ist das Tatgericht gehalten, zu klären und in nachvollziehbarer Weise darzulegen, ob dem Täter bei Begehung der Anlasstaten bereits die Fähigkeit fehlte, das Unrecht seiner Tat einzusehen, oder ob er lediglich sich nicht entsprechend der noch vorhandenen Einsichtsfähigkeit zu steuern vermochte (BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).

  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch wenn psychische Störungen, bei denen sowohl die Einsichts- als auch die Steuerungsfähigkeit aufgehoben sind, eher eine Ausnahme darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168; Beschluss vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17, NStZ-RR 2018, 69 Rn. 7), bildet dies allein noch keinen durchgreifenden Rechtsmangel.
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auf die diesbezügliche Klärung kann hier nicht verzichtet werden, da es für die Annahme eines Krankheitsbildes, bei dem sowohl die Einsichts- als auch die Steuerungsfähigkeit betroffen sein können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168), an Feststellungen fehlt.
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Denn diese darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Beschuldigte bei Begehung der Anlasstaten schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 mwN; zur - nicht festgestellten - verminderten Einsichtsfähigkeit und § 63 StGB: BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246; siehe ferner - auch zum Verhältnis Einsichts-/Steuerungsvermögen - Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12; sowie Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Psychische Störungen, bei denen sowohl die Einsichts- als auch die Steuerungsfähigkeit aufgehoben sind, stellen hingegen die Ausnahme dar (vgl. Senat, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 521/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14

    Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem

  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 304/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative

  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 12/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit,

  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 317/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 21.06.2016 - 5 StR 214/16

    Nicht ausreichend belegte Schuldunfähigkeit bei Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 125/22

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 163/13

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nicht

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

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