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   BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08   

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BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08 (https://dejure.org/2008,7504)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2008 - 2 StR 394/08 (https://dejure.org/2008,7504)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08 (https://dejure.org/2008,7504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die Glaubhaftigkeit einer Angabe sprechenden Indizien); Doppelverwertungsverbot bei der Vergewaltigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Tatopfers durch den Tatrichter; Möglichkeit des Führens einer Häufung von jeweils für sich erklärbaren Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs; Unterbleiben einer ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 406 Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 46 Abs. 3; ; JGG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 265
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung (mangelnde Individualisierung

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    Das gilt in besonderem Maße in einem Fall wie dem hier gegebenen, in dem die Kammer gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin sprechende erhebliche Indizien erörtert (vgl. BGH BGHR StPO § 261 Indizien 2; Beweiswürdigung 14; NStZ-RR 2008, 349, 350).
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    c) Die strafschärfende Erwägung, die Beweggründe und Ziele der Angeklagten seien ausschließlich eigennützig gewesen, verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2000, 363 Nr. 67; Beschl. vom 3. März 1993 - 2 StR 24/93; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08).
  • BGH, 19.04.2007 - 4 StR 572/06

    Konkurrenzverhältnisse bei der Vergewaltigung (Tatmehrheit bei neuem

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    Nach der Darstellung im angefochtenen Urteil liegt vielmehr eine einheitliche fortdauernde Gewaltanwendung nahe (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 235; Urt. vom 19. April 2007 - 1 StR 574/06).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    Das gilt in besonderem Maße in einem Fall wie dem hier gegebenen, in dem die Kammer gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin sprechende erhebliche Indizien erörtert (vgl. BGH BGHR StPO § 261 Indizien 2; Beweiswürdigung 14; NStZ-RR 2008, 349, 350).
  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    Nach der Darstellung im angefochtenen Urteil liegt vielmehr eine einheitliche fortdauernde Gewaltanwendung nahe (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 235; Urt. vom 19. April 2007 - 1 StR 574/06).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    Entsprechenden Darlegungen kommt hier auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil das Landgericht in diesen Angaben wesentliche, außerhalb der Zeugenaussage der Geschädigten liegende gewichtige Gründe für die Annahme der Glaubhaftigkeit gesehen hat (vgl. hierzu BGHSt 44, 154, 158 ff.; 256; BGH NStZ 2000, 496; NStZ-RR 2004, 87; Sander StV 2000, 45 m.w.N.; Nack StV 2002, 558).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    a) In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGH BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; StV 1995, 6).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    b) Auch ist im angefochtenen Urteil die Entwicklung der Angaben der Geschädigten, der für die Bewertung ihrer Zuverlässigkeit und der von der Kammer angenommenen Konstanz Bedeutung zukommt, nicht mit der für eine Nachprüfbarkeit erforderlichen Ausführlichkeit dargestellt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.N.; 2002, 469; Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00; vom 17. September 2008 - 5 StR 276/08).
  • BGH, 21.05.2008 - 2 StR 162/08

    Urteilsformel (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; angewendete Vorschriften);

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    c) Die strafschärfende Erwägung, die Beweggründe und Ziele der Angeklagten seien ausschließlich eigennützig gewesen, verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2000, 363 Nr. 67; Beschl. vom 3. März 1993 - 2 StR 24/93; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
    b) Auch ist im angefochtenen Urteil die Entwicklung der Angaben der Geschädigten, der für die Bewertung ihrer Zuverlässigkeit und der von der Kammer angenommenen Konstanz Bedeutung zukommt, nicht mit der für eine Nachprüfbarkeit erforderlichen Ausführlichkeit dargestellt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.N.; 2002, 469; Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00; vom 17. September 2008 - 5 StR 276/08).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Detailarmut der Aussage;

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02

    Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines

  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Die Darstellung der Zeugin und die behaupteten Tatsachen hält der Senat in den entscheidenden Punkten nicht für glaubhaft (BGH NJW 1991, 3284; NJW 1964, 2414; Urt. v. 19.11.2008 - 2 StR 394/08 [juris]; NJW-RR 2012, 704; Beschluss vom 14.05.2013 - XI ZR 274/12 [juris]; NJOZ 2015, 310; NJW 2015, 74), denn deren Zuverlässigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit blieben zweifelhaft.
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Dabei darf sich das Tatgericht nicht darauf beschränken, Umstände, die gegen die Zuverlässigkeit einer Aussage sprechen können, gesondert und einzeln zu erörtern sowie getrennt voneinander zu prüfen, um festzustellen, dass sie jeweils nicht geeignet seien, die Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

    Dies bedarf aber der gesamtwürdigenden Erörterung in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Dabei darf sich das Tatgericht nicht darauf beschränken, Umstände, die gegen die Zuverlässigkeit einer Aussage sprechen können, gesondert und einzeln zu erörtern sowie getrennt voneinander zu prüfen, um festzustellen, dass sie jeweils nicht geeignet seien, die Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

    Dies bedarf aber der gesamtwürdigenden Erörterung in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13, juris).

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

    Das gilt in besonderem Maße in einem Fall wie dem hier gegebenen, in dem die Strafkammer gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin sprechende erhebliche Indizien erörtert (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 59/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

    Hierbei sind das Gewicht und Zusammenspiel der einzelnen Indizien zusammenfassend zu bewerten (vgl. Senat, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung widersprüchlicher Aussagen:

    Selbst wenn nämlich jedes einzelne Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch eine Häufung von - jeweils für sich erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs führen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - 2 StR 394/08).
  • LG Neuruppin, 27.05.2010 - 16 KLs 6/10

    Vergewaltigung: Gleichrangigkeit der Tatbestandsalternative des Ausnutzens einer

    Dies schließt gleichwohl nicht aus, dass eine Häufung von isoliert betrachteten, jeweils für sich erklärbaren Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit einer Aussage führt (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2008 - 2 StR 394/08, zitiert nach juris).
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