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   BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10   

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https://dejure.org/2010,3776
BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10 (https://dejure.org/2010,3776)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2010 - 2 StR 399/10 (https://dejure.org/2010,3776)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10 (https://dejure.org/2010,3776)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 2, Abs. 1 StGB; § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306b StGB
    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung durch Brandlegung; abstrakte Gefährdung bei § 306a Abs. 1 StGB); besonders schwere Brandstiftung

  • lexetius.com

    StGB § 306a Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 Abs 1 Nr 1 StGB, § 306a Abs 2 StGB
    Schwere Brandstiftung: Verrußung von Kellerräumen und konkrete Gefährdung von Menschen durch die Folgen der Brandlegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Betroffenheit von Wohnräumen zur Vollendung des Auffangtatbestands der schweren Brandstiftung

  • rewis.io

    Schwere Brandstiftung: Verrußung von Kellerräumen und konkrete Gefährdung von Menschen durch die Folgen der Brandlegung

  • rewis.io

    Schwere Brandstiftung: Verrußung von Kellerräumen und konkrete Gefährdung von Menschen durch die Folgen der Brandlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Betroffenheit von Wohnräumen zur Vollendung des Auffangtatbestands der schweren Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Paranoide Schizophrenie

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Brandstiftung im Wohngebäude

Besprechungen u.ä. (4)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kellerbrand-Fall

    §§ 306a I, II, 306 I Nr. 1 StGB
    Systematik der Brandstiftungsdelikte, teilweise Zerstörung durch Brandlegung, Gebäudebegriff

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Geringere Anforderungen an "teilweise Zerstören durch Brandlegung" in § 306 a Abs. 2 StGB als in § 306 a Abs. 1 StGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gebäudebegriff bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Rechtsprechung des BGH zu gemischt genutzten Gebäuden bei der schweren Brandstiftung des § 306a Abs. 1 StGB (RA Hannah Milena Piel; StV 8/2012, S. 502-509)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 94
  • NJW 2011, 1090
  • NJW 2011, 1091
  • NStZ-RR 2011, 300
  • NZM 2011, 255
  • StV 2012, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
    Im Hinblick auf die hohe Strafdrohung des § 306a StGB muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein "teilweises Zerstören" von Gewicht vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19 f.; Beschl. vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270; Beschl. vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
    Dies ist zwar bei akuten Schüben in der Regel anzunehmen (vgl. Senat, Beschl. vom 24. März 1995 - 2 StR 707/94, StV 1995, 405, 406; BGH, Beschl. vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02).
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
    Im Hinblick auf die hohe Strafdrohung des § 306a StGB muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein "teilweises Zerstören" von Gewicht vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19 f.; Beschl. vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270; Beschl. vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519).
  • BGH, 24.03.1995 - 2 StR 707/94

    Normgemäße Motivation - Norm - Schizophrenie - Geisteskrankheit - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
    Dies ist zwar bei akuten Schüben in der Regel anzunehmen (vgl. Senat, Beschl. vom 24. März 1995 - 2 StR 707/94, StV 1995, 405, 406; BGH, Beschl. vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Auszug aus BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
    Im Hinblick auf die hohe Strafdrohung des § 306a StGB muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein "teilweises Zerstören" von Gewicht vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19 f.; Beschl. vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270; Beschl. vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 mwN), ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, aaO, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 mwN).

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE).

    Für die Tat gemäß § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Variante des teilweise Zerstörens an einem Gebäude genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen, wenn diese wegen der Beeinträchtigungen für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 97 Rn. 10 und 11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine an einem Wohngebäude (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB), das notwendig stets auch ein "Gebäude" im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist, verübte Brandstiftung bei Verursachung konkreter Gesundheitsgefahr sich als schwere Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 2 StGB erweisen, wenn zwar keine Wohnräume, aber ein anderer funktionaler Gebäudeteil durch Brandlegung teilweise zerstört wurde, er also für nicht unerhebliche Zeit nicht bestimmungsgemäß verwendet werden konnte (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 97 Rn. 10).

  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei

    Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, d.h. eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18, 20; Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06, NStZ-RR 2007, 78; vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, 271; vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452; vgl. auch Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 306a Rn. 8a; anders noch BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, NStZ 2000, 197).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21

    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei

    Die Unbrauchbarkeit einer Untereinheit ist vielmehr für die Frage von Belang, ob die Beeinträchtigungen von solchem Gewicht sind, dass ein teilweises Zerstören des Gebäudes vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94 Rn. 9).

    Der Tatbestand des § 306a Abs. 1 StGB erfasst gerade abstrakte Gefahren für Leib und Leben von Menschen, die sich aus der teilweisen Zerstörung von Wohngebäuden durch Brandlegung wegen des damit verbundenen generellen hohen Gefährdungspotentials ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94 Rn. 10).

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 und vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634 mwN), ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 und vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634 mwN).

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634).

    aa) Eine an einem Wohngebäude (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB), das notwendig stets auch ein "Gebäude" im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist, verübte Brandstiftung kann sich bei Verursachung konkreter Gesundheitsgefahr als schwere Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 2 StGB erweisen, wenn zwar keine Wohnräume, aber ein anderer funktionaler Gebäudeteil durch Brandlegung teilweise zerstört wurde, er also für nicht unerhebliche Zeit nicht bestimmungsgemäß verwendet werden konnte (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 97 Rn. 10; Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 635).

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19

    Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden

    Hierfür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen von Wohngebäuden, wenn diese für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96).

    Die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit eines Kellers als Versorgungs- und Aufbewahrungsraum kann den Tatbestand des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen, wenn die erforderlichen Reparaturarbeiten infolge brandbedingter Schäden einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 (teilweise Zerstörung von Kellerboxen, Leitungen, Kellertüren, Verrußungen); Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12 (Zerstörung von Stromleitungen und Stromzählern in einem Zählerraum)).

    Dementsprechend kann sich eine an einem Wohngebäude verübte Brandstiftung auch dann als schwere Brandstiftung im Sinne des § 306a Abs. 2 StGB erweisen, wenn zwar kein Wohnraum, aber ein anderer funktionaler Gebäudeteil durch Brandlegung teilweise zerstört wird (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96; Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN).

  • BGH, 15.02.2011 - 4 StR 659/10

    Anfragebeschluss; schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören eines der Wohnung

    Die Ausführungen in dem Urteil des 2. Strafsenats vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) sprechen zwar dafür, dass nunmehr auch der 2. Strafsenat davon ausgeht, dass für die Vollendung des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens erforderlich ist, dass Wohnräume von der Zerstörungswirkung der Brandlegung betroffen sind.
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mindestanzahl für die Annahme der

    Während im Schrifttum überwiegend in Anlehnung an die Auslegung des insoweit gleichlautenden § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB mit im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen Zahlen zwischen "mehr als drei" (Wessels/Hettinger/Engländer, StrafR BT 1, 44. Aufl., Rn. 968; für eine Mindestanzahl von zehn Personen: LK/Valerius, StGB, 13. Aufl., § 308 Rn. 19; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 306b Rn. 4; Matt/Renzikowski/Dietmeier, StGB, § 308 Rn. 6, § 306b Rn. 4 f.; für eine Mindestanzahl von zwanzig Personen: MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 8 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 306b Rn. 5) und fünfzig Personen (freilich ohne Begründung: Cantzler, JA 1999, 474, 476) genannt werden, hat der Bundesgerichtshof - ebenfalls für das gleichlautend in § 306b Abs. 1 Alternative 2 StGB enthaltene Merkmal - eine Anzahl von vierzehn Personen als ausreichend angesehen (BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 178; hinsichtlich einer Anzahl von acht verletzten Personen allerdings im Ergebnis abweichend: BGH, Urteil vom 17. November 2011 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091 Rn. 12 [insoweit in BGHSt 56, 94 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11

    Versuchte und vollendete besonders schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen;

    Es genügt, wenn ein anderer funktionaler Gebäudeteil für nicht unerhebliche Zeit nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden kann, dies aber nur dann, wenn durch die typischen Folgen der Brandlegung, wie Rauch- und Rußentwicklung, eine konkrete Gefährdung der Gesundheit eines Menschen verursacht wurde (Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17

    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines Gebäudes)

    Dafür genügen brandbedingte Schäden in Kellerräumen eines Wohnhauses, wenn diese wegen der Beeinträchtigungen für einen gewissen Zeitraum nicht ihrer sonstigen Bestimmung entsprechend verwendet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 97; Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 650).

    Diesen Ausführungen kann der Senat jedoch auch im Gesamtzusammenhang des Urteils (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, insofern nicht abgedruckt in BGHSt 56, 94) nicht entnehmen, ob und wie lange der Waschkeller während der Renovierungsarbeiten nicht benutzt werden konnte.

  • BGH, 06.04.2011 - 2 ARs 97/11

    Anfrageverfahren

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