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   BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88   

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https://dejure.org/1988,2515
BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88 (https://dejure.org/1988,2515)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1988 - 2 StR 399/88 (https://dejure.org/1988,2515)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1988 - 2 StR 399/88 (https://dejure.org/1988,2515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwägungen zur Strafrahmenwahl und Strafbemessung hinsichtlich eines polizeilich überwachten Drogendeals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88
    Damit hat er, zur Zurücknahme von Rechtsmitteln ausdrücklich ermächtigt, die Revision auf das Strafmaß beschränkt (BGH NJW 1956, 756; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 2 StR 585/83 - und Beschluß vom 24. Januar 1956 - 1 StR 560/55; Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 344 Rdn. 5).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83

    Hinweis "auf eine beachtliche kriminelle Intensität" - Ausspruch über die

    Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88
    Damit hat er, zur Zurücknahme von Rechtsmitteln ausdrücklich ermächtigt, die Revision auf das Strafmaß beschränkt (BGH NJW 1956, 756; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 2 StR 585/83 - und Beschluß vom 24. Januar 1956 - 1 StR 560/55; Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 344 Rdn. 5).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88
    Insofern unterscheidet sich dieser Sachverhalt von dem der Entscheidung BGH NStZ 1986, 162 zugrundeliegenden.
  • BGH, 06.05.2010 - 4 StR 98/10

    Geldfälschung (Strafzumessung beim Einsatz eines V-Mannes; Strafmilderung;

    Die auf die - ursprünglich auch vereinbarte - Übergabe von Falschgeld zielende polizeiliche Einwirkung auf den Angeklagten hätte bei der Strafzumessung ausdrücklich gewürdigt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 StR 399/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 4; BGH, Beschluss vom 21. Juli 1993 - 2 StR 331/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 10).

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht, wenn es den genannten Umstand in die Erwägungen einbezogen hätte, zu einer günstigeren Einzelstrafe im Hinblick auf die Geldfälschung gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 StR 399/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 4).

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Mit diesen Strafzumessungserwägungen hat sie hinreichend deutlich gemacht, daß sie in dem Einsatz polizeilicher Lockspitzel und deren Tatprovokation über die zunächst angebotene Rauschgiftmenge hinaus einen gewichtigen Strafmilderungsgrund gesehen hat (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1, 2; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 9, 10).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Darüberhinaus wird zu berücksichtigen sein, daß für die Bewertung einer Tatveranlassung durch einen im behördlichen Auftrag tätigen V-Mann auch von Bedeutung sein können: Grundlagen und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, der die Behörden veranlaßte, an den Angeklagten heranzutreten, die Frage, ob der Angeklagte auch unabhängig von dem V-Mann entschlossen oder jedenfalls bereit war, Rauschgiftgeschäfte durchzuführen, und Art und Intensität der Einwirkung auf den Angeklagten durch den V-Mann (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1 und 2; a.a.O. V-Mann 1; BGH StV 1985, 309, 310; BGH NStZ 1986, 162; w.N. b. Körner, a.a.O. § 29 Rdn. 230, 784; § 31 Rdn. 159 ff.).
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