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   BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83   

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https://dejure.org/1983,1731
BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83 (https://dejure.org/1983,1731)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1983 - 2 StR 4/83 (https://dejure.org/1983,1731)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1983 - 2 StR 4/83 (https://dejure.org/1983,1731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf Grund der vom Zeugen glaubhaft bekundeten Lebensgefährdung - Rüge der Unterlassung einer erneuten Vorladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 70 Abs. 1, Abs. 2, § 69 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 810 (Ls.)
  • NStZ 1984, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83
    Damit war das Gericht gehalten, vor einer weiteren Befragung diesen Sachverhalt aufzuklären (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56 - und vom 17. Juli 1973 - 1 StR 647/72).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72

    Mehrmalige Umbesetzung der zu entscheidenden Strafkammer - Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83
    Damit war das Gericht gehalten, vor einer weiteren Befragung diesen Sachverhalt aufzuklären (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56 - und vom 17. Juli 1973 - 1 StR 647/72).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83
    Etwaige weitere Mängel brauchen danach nicht erörtert zu werden (vgl. z.B. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] ; 31, 148; BGH, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 543/82, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluß vom 9. September 1981 - 2 StR 406/81; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = NStZ 1981, 357).
  • KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen

    Bei dieser Sachlage entsprach es durchaus der gegenüber den Zeugen (vgl. BGH NStZ 1984, 31, 32) und allen weiteren Verfahrensbeteiligten (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. 157; Kühne in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., Einl. Abschnitt I Rn. 127) bestehenden Fürsorgepflicht des Gerichts, die Zeugen und die Dolmetscherin abzuladen, da die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nach Auffassung des Gerichts nicht stattfinden konnte.
  • BGH, 10.01.2012 - StB 20/11

    Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben

    Auch die Fürsorgepflicht gegenüber dem Zeugen kann ausschlaggebend sein (vgl. für den Fall eines gefährdeten Zeugen BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 4/83, NStZ 1984, 31).

    Denn die gerichtliche Fürsorgepflicht gegenüber der Zeugin (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 4/83, NStZ 1984, 31, 32) gebietet es, hier von der Anordnung der Beugehaft abzusehen.

  • OLG Köln, 06.03.2009 - 2 Ws 87/09

    Voraussetzungen für ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht bei Sorge um

    Allerdings kann das Gericht im Rahmen seiner Fürsorgepflicht innerhalb der §§ 223, 251 StPO prüfen, ob von der Vernehmung eines Zeugen aus Rechtsgründen abgesehen werden kann, wenn ihm oder seiner Familie Gefahr für Leib und Leben droht und anderweitige ausreichende Schutzmöglichkeiten nicht bestehen (zu vgl. BGH NStZ 1993, 350; NStZ 1984, 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2023 - L 2 SF 5/23

    Fürsorgepflicht; Gebot eines fairen Verfahrens; Ordnungsgeld; Zeuge

    Diese Fürsorgepflicht erstreckt sich auch auf Zeugen (BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 4/83 -, Rn. 22, juris; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - StB 20/11 -, Rn. 9, juris).
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