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   BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01   

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https://dejure.org/2001,3231
BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01 (https://dejure.org/2001,3231)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2001 - 2 StR 400/01 (https://dejure.org/2001,3231)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2001 - 2 StR 400/01 (https://dejure.org/2001,3231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 255 StGB; § 316a StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 239a StGB; § 239b StGB
    Schwere räuberische Erpressung; Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; Aufrechterhaltung des Strafausspruchs bei Schuldspruchänderung wegen Gleichheit des Schuld- und Unrechtsgehaltes; Tateinheit zwischen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Angriff auf ein Kraftfahrer - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Änderung des Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 a Abs. 1; ; StPO § 265; ; StGB § 316 a Abs. 1; ; StGB § 316 a; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 239 a § 239 b § 316 a Abs. 1
    Konkurrenz erpresserischer Menschenraub - Geiselnahme; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei Überfall auf ausgestiegenen Fahrer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 108
  • StV 2002, 363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01
    Sie besteht aber nicht, wenn der Täter, wie hier der Angeklagte, als er sich des Tatopfers bemächtigte, zu Fuß an ein geparktes Kraftfahrzeug herantritt, um dessen noch auf der Straße stehende Fahrerin zu berauben oder zu erpressen; auch der Transport eines Tatopfers mit einem Kraftfahrzeug an einen Ort, an dem ein Raub oder eine Erpressung ausgeführt werden soll, erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand nicht (BGH, Urt. v. 17. August 2001 - 2 StR 197/01 - m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01
    Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht hier keine Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität), weil die Geiselnahme nicht allein dem Zweck diente, durch Bedrohung des Tatopfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen, sondern auch dazu, die sexuellen Handlungen zu erreichen (vgl. BGHSt 25, 386; BGH, Urt. vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01).
  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01
    Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht hier keine Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität), weil die Geiselnahme nicht allein dem Zweck diente, durch Bedrohung des Tatopfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen, sondern auch dazu, die sexuellen Handlungen zu erreichen (vgl. BGHSt 25, 386; BGH, Urt. vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Anders als in anderen von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fallkonstellationen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332 mit Anm. Kudlich JR 2007, 381; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07, StraFo 2008, 85; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 StR 184/07, StRR 2007, 163; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und Urteil vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375) steht vorliegend aus Sicht eines objektiven Betrachters fest, dass es sich bei dem vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten rund 50 Zentimeter langen Brecheisen aus Metall - ebenso wie bei einem Holzknüppel (Senat, Beschluss vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15), einem Besenstiel (BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355), einem Schraubendreher (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158) oder einem abgesägten Metallstück in Form eines Winkeleisens (Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 400/01, NStZ-RR 2002, 108, 109) - um einen objektiv gefährlichen Gegenstand handelt, weil es im Falle seines Einsatzes als Schlag- oder Stichwerkzeug (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 24/14, juris) geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 (Holzknüppel); NStZ-RR 1999, 355 (Besenstiel); NStZ 1999, 174 (Hund); NStZ 2000, 530 (Kraftfahrzeug); NStZ 2002, 86 (Zigarette); Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (Schranktür); vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 (Kugelschreiber); vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (Injektionsspritze); vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 (Winkeleisen)).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    So hat der 2. Strafsenat einerseits einen Holzknüppel nicht als "gefährliches Werkzeug" eingestuft, weil er nicht verwendet wurde (Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91) und andererseits ein Winkeleisen nur deshalb als "gefährliches Werkzeug" behandelt, weil es zur Bedrohung des Tatopfers eingesetzt wurde (Beschluß vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 -).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auch wenn nach den Feststellungen des Landgerichts das Tatmesser möglicherweise nur ein Taschenmesser mit einer einige Zentimeter langen Klinge war, war es doch durch die konkrete Art der Verwendung im Halsbereich der Nebenklägerin geeignet, erhebliche - wenn nicht gar lebensgefährliche - Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 46, 225, 228; BGH NStZ 2000, 419; 2005, 35; NStZ-RR 2002, 108).
  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03

    Vergewaltigung und schwerer Raub (gefährliches Werkzeug: Kugelschreiber, konkrete

    Zwar ist es im Rahmen des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB ohne Belang, ob der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit generell bestimmt und geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen; es genügt, daß er die Gefährlichkeit durch die konkrete Art des Einsatzes gewinnt (BGHSt 46, 225, 228; BGH NStZ-RR 2002, 108).
  • BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02

    Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher

    Denn im Rahmen des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB genügt es, wenn er die Gefährlichkeit durch die konkrete Art des Einsatzes gewinnt (vgl. BGHSt 46, 225, 228: in die Scheide des Tatopfers eingeführte, scharfkantige Metallfigur; BGH NStZ 2000, 419: als Schlagwerkzeug eingesetzter Cowboystiefel; BGH NStZ-RR 2002, 108: in den Rücken des Opfers gedrücktes rostiges Winkeleisen).
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