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   BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82   

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https://dejure.org/1982,6638
BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82 (https://dejure.org/1982,6638)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1982 - 2 StR 401/82 (https://dejure.org/1982,6638)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82 (https://dejure.org/1982,6638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schöffe - Verhinderung - Entbindung - Schöffenamt - Hinderungsgrund - Nachträglicher Wegfall - Widerruf - Revision aufgrund fehlerhafter Besetzung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 11
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81

    Widerruflichkeit der richterlichen Entscheidung über den Wegfall eines Schöffen -

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82
    Nach § 54 Abs. 3 GVG ist zwar die Entbindung des Schöffen unanfechtbar, nicht aber deren Widerruf (BGHSt 30, 149, 150).

    Der Schöffe F. war nicht der gesetzliche Richter; auch ein Wegfall der Verhinderung änderte daran nichts (BGHSt 30, 149, 150).".

  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74

    Strafbarkeit wegen Notzucht - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82
    Seine Entscheidung konnte nachträglich nicht dadurch fehlerhaft werden, daß der Schöffe entgegen der ursprünglichen Planung bereits vor dem Hauptverhandlungstermin aus dem Urlaub zurückgekehrt war und somit der Hinderungsgrund entfallen war (BGH, Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 612/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82
    Er überschritt sein pflichtgemäßes Ermessen nicht dadurch, daß er dem Antrag ohne weitere Prüfung stattgab (BGH, Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 612/75).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass von den vorstehenden Maßstäben, nach denen für die Gerichtsbesetzung die Verhinderung eines Schöffen am tatsächlichen und nicht (auch) am ordentlichen Sitzungstag maßgeblich ist, die Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Gerichtsbesetzung bei einer (vorherigen) Entbindung eines am Sitzungstag tatsächlich nicht (mehr) verhinderten Schöffen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11) nicht berührt wird.

    An seine Stelle tritt gemäß §§ 49, 77 Abs. 1 GVG derjenige Hilfsschöffe, der an bereitester Stelle auf der Schöffenliste steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 54 Rn. 18).

  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands

    Vielmehr soll durch diese Bestimmung für den Fall des Neubeginns der Hauptverhandlung in geänderter Besetzung das Erfordernis einer erneuten Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO nebst der Möglichkeit der darauf bezogenen Besetzungsrüge nach § 222b StPO entfallen (siehe die Begründung des Regierungsentwurfs zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 04.10.1977, BT-Drucks. 8/976, S. 48; dagegen bleibt in der Revision die Möglichkeit der Besetzungsrüge hinsichtlich der Besetzung in der neuen Hauptverhandlung erhalten, siehe BGH, Beschluss vom 20.08.1982 - 2 StR 401/82, juris Rn. 2, StV 1983, 11; Urteil vom 26.06.2002 - 2 StR 60/02, juris Rn. 7 ff., NJW 2002, 2963), um insbesondere die Möglichkeit widersprüchlicher Anträge verschiedener Prozessbeteiligter und die damit zu befürchtende Verzögerung des erstinstanzlichen Verfahrens zu vermeiden.
  • OLG Frankfurt, 29.11.1995 - 2 Ws 258/95
    Die Befreiung vom Schöffenamt kann auch weder angefochten (§ 54 Abs. 3 GVG ) noch widerrufen werden (vgl. hierzu Kissel, GVG , 2. Aufl. Rn 14 zu § 54 GVG , VGH St 30, 149; BGH StV 1983, 11 und 497).
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