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BGH, 30.11.1988 - 2 StR 401/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Anwendbarkeit der Grundsätze der actio libera in causa
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 2 StR 401/88
Die Ausführungen, mit denen sie dieses Ergebnis begründet hat, sind allerdings teilweise rechtsfehlerhaft (vgl. z.B. BGH StV 1988, 482; BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88 - und Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 - sowie vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - jeweils mit Nachweisen). - BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88
Vorliegen eines Tötungsvorsatzes - Verminderte Schuldfähigkeit durch …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 2 StR 401/88
Sie muß deshalb nach den Grundsätzen der actio libera in causa bei der Beurteilung seiner Schuld für die anschließend begangene Tat außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 31. August 1988 - 2 StR 282/88). - BGH, 04.10.1988 - 1 StR 455/88
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 2 StR 401/88
Die Ausführungen, mit denen sie dieses Ergebnis begründet hat, sind allerdings teilweise rechtsfehlerhaft (vgl. z.B. BGH StV 1988, 482; BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88 - und Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 - sowie vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - jeweils mit Nachweisen). - BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - 2 StR 401/88
Die Ausführungen, mit denen sie dieses Ergebnis begründet hat, sind allerdings teilweise rechtsfehlerhaft (vgl. z.B. BGH StV 1988, 482; BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88 - und Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 - sowie vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - jeweils mit Nachweisen).
- BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00
Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera …
Bereits am Mittag war aber das gegen den Zeugen W. beabsichtigte Vorgehen so genau geplant, daß der Tatentschluß des Angeklagten alle Merkmale der später verwirklichten Taten umfaßte und nicht nur eine allgemeine Tatbereitschaft vorlag (vgl. dazu BGH StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 22 und 28; Beschluß des Senats vom 30. November 1988 - 2 StR 401/88 = NStE Nr. 24 zu § 20 StGB).