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   BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03   

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https://dejure.org/2004,3771
BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03 (https://dejure.org/2004,3771)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2004 - 2 StR 408/03 (https://dejure.org/2004,3771)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - 2 StR 408/03 (https://dejure.org/2004,3771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StGB; § 157 StGB; § 49 Abs. 2 StGB; § 55 StPO; § 60 Abs. 2 StPO; § 348 ZPO; § 348 StGB
    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über Auskunftsverweigerungsrechte; Verstoß gegen Eidesverbot); Eidesnotstand; Falschbeurkundung im Amt

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Falschbeurkundung eines Notars wider besseren Wissens; Strafmilderung wegen unterlassener Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen ; Unterlassene Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht ; Unterlassene Erörterung über ein Eidesverbot; ...

  • Judicialis

    ZPO § 384; ; ZPO § ... 384 Nr. 2; ; StPO § 55; ; StPO § 55 Abs. 2; ; StPO § 60 Nr. 2; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 27; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StGB § 154; ; StGB § 157; ; StGB § 157 Abs. 1; ; StGB § 348

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 154 § 157
    Strafzumessung beim Meineid und unterbliebener Belehrung über ein Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 33
  • StV 2004, 482
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 279/00

    Unzulässige Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Der Strafmilderung steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sich als Zeuge nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat (vgl. u.a. BGH StV 1982, 521; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1 und 6; Senatsbeschluß vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00).

    Der Anwendung des § 157 StGB steht nicht entgegen, daß die Angeklagte trotz Belehrung über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ausgesagt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1; Senatsbeschluß vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00 m.w.Nachw.).

  • BGH, 04.02.1986 - 4 StR 685/85

    Fälschliche Vereidigung eines der Tat Verdächtigen

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    a) Der Tatrichter hat rechtsfehlerhaft nicht zugunsten des Angeklagten gewertet, daß dieser über sein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 Abs. 2 StPO) nicht belehrt wurde (vgl. hierzu u.a. BGH StV 1986, 341).

    Sowohl die fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 384 ZPO) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 Abs. 2 StPO) als auch der Verstoß gegen ein Vereidigungsverbot (§ 60 Nr. 2 StPO) sind jeweils selbständige Strafmilderungsgründe, die kumulativ zugunsten eines Angeklagten zu werten sind (vgl. hierzu u.a. BGH StV 1986, 341; 1995, 249 = wistra 1993, 258; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4; BGHR StGB § 154 Abs. 2 Milderungsgründe 1).

  • BGH, 13.05.1988 - 2 StR 167/88

    Objektiver Verstoß gegen das Vereidigungsverbot als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Ein Verstoß gegen das Vereidigungsverbot stellt einen Strafmilderungsgrund dar, unabhängig davon, ob der vernehmende Richter zu diesem Zeitpunkt einen entsprechenden Verdacht haben konnte (vgl. u.a. BGHSt 23, 30 f.; BGHR StGB § 154 Abs. 2 Milderungsgründe 1 und Vereidigungsverbot 1 und 2).

    Sowohl die fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 384 ZPO) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 Abs. 2 StPO) als auch der Verstoß gegen ein Vereidigungsverbot (§ 60 Nr. 2 StPO) sind jeweils selbständige Strafmilderungsgründe, die kumulativ zugunsten eines Angeklagten zu werten sind (vgl. hierzu u.a. BGH StV 1986, 341; 1995, 249 = wistra 1993, 258; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4; BGHR StGB § 154 Abs. 2 Milderungsgründe 1).

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 548/88

    Verschiebung eines Strafrahmens - Voraussetzungen eines Aussagenotstands -

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Der Strafmilderung steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sich als Zeuge nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat (vgl. u.a. BGH StV 1982, 521; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1 und 6; Senatsbeschluß vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00).

    Der Anwendung des § 157 StGB steht nicht entgegen, daß die Angeklagte trotz Belehrung über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ausgesagt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1; Senatsbeschluß vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00 m.w.Nachw.).

  • BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot durch die Vereidigung eines der Tat

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Maßgebend ist auch hier, daß objektiv ein Auskunftsverweigerungsrecht gegeben war; auf die Kenntnis des vernehmenden Richters kommt es nicht an (vgl. u.a. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Falschaussage, uneidliche 3; BGH StV 1987, 195; 1995, 249).

    Sowohl die fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 384 ZPO) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 Abs. 2 StPO) als auch der Verstoß gegen ein Vereidigungsverbot (§ 60 Nr. 2 StPO) sind jeweils selbständige Strafmilderungsgründe, die kumulativ zugunsten eines Angeklagten zu werten sind (vgl. hierzu u.a. BGH StV 1986, 341; 1995, 249 = wistra 1993, 258; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4; BGHR StGB § 154 Abs. 2 Milderungsgründe 1).

  • BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Darauf, ob dem vernehmenden Gericht bekannt war, daß beim Angeklagten die Voraussetzungen des § 384 ZPO vorlagen, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ 1984, 134).

    Gleichwohl kann der Senat nicht ausschließen, daß der Tatrichter "ohne Verbrauch" des vertypten Milderungsgrundes des § 157 StGB minder schwere Fälle bejaht und dann - ohne Verstoß gegen § 50 StGB - zusätzlich eine Verschiebung des Strafrahmens des § 154 Abs. 2 StGB gemäß §§ 157 Abs. 1, 49 Abs. 2 StGB vorgenommen hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 134).

  • BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87

    Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Ohnehin war im vorliegenden Fall die Sache insoweit noch nicht entscheidungsreif, da der angefochtene Beschluß nicht begründet wurde, eine (begründete) Nichtabhilfeentscheidung nicht ergangen ist und das Beschwerdevorbringen erhebliche Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BGHSt 34, 392).
  • BGH, 22.07.1977 - 2 StR 282/77

    Unterrichtung des Zeugen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht und dem damit

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Ist sie unterblieben und läßt sich - wie hier - weder ausschließen, daß der Angeklagte in Unkenntnis vom Weigerungsrecht war, noch daß er möglicherweise sonst nicht ausgesagt hätte, liegt ein bedeutsamer Strafmilderungsgrund vor (vgl. auch Senatsbeschluß vom 20. Juli 1977 - 2 StR 282/77).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Der Strafmilderung steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sich als Zeuge nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat (vgl. u.a. BGH StV 1982, 521; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1 und 6; Senatsbeschluß vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00).
  • BGH, 23.03.1993 - 4 StR 100/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aussagenotstands - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. dazu u.a. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 5 = StV 1995, 249, 250; BGH, Beschluß vom 21. März 1995 - 4 StR 87/95) wird die durch § 157 StGB eröffnete Strafmilderungsmöglichkeit nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine früheren falschen Angaben schuldhaft herbeigeführt hat.
  • BGH, 01.06.1988 - 2 StR 141/88

    Anwendung des § 157 Strafgesetzbuch (StGB) in den Fällen des non liquet -

  • BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95

    Strafänderung - Strafmilderung - Strafänderungsgründe - Strafzumessung -

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

  • OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10

    Strafverfahren: Gefahr der Strafverfolgung als Voraussetzung eines

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Beleh­rungs­pflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Ver­fah­ren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falsch­aussage dort nicht grund­sätz­lich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Be­schluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Be­deu­tung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmil­de­rungsgrund zu berück­sichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 3754/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiserhebung - Beweislastumkehr bei Aufhebungs-

    Eine Pflicht des Gerichts zur Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO besteht nicht (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 2 StR 408/03 - juris Rdnr. 12; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 9. September 1985 - 2 Wx 13/85 - juris Rdnr. 16; Damrau in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 384 Rdnr. 1, 3; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 384 Rdnr. 1; Scheuch in BeckOK ZPO, 26. Edition, September 2017, § 384 Rdnr. 16); eine § 383 Abs. 2 ZPO vergleichbare Vorschrift besteht gerade nicht.
  • EGMR, 23.10.2018 - 26892/12

    WANNER v. GERMANY

    Ein Zeuge, der eine Falschaussage macht, macht sich auch dann strafbar, wenn es das Gericht trotz seiner diesbezüglichen Verpflichtung versäumt, ihn über sein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren, wobei dieses Versäumnis bei der Strafzumessung strafmildernd zu berücksichtigen ist (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 408/03, Beschluss vom 13. Februar 2004).
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